Antidumping-Verfahren: Vorentscheidung?

Wegen der Forderung der europäischen Fahrradhersteller-Vereinigung EBMA , E-Bikes aus China mit Antidumping-Zöllen zu belegen, droht zwischen der EU und der Volksrepublik ein Handelskrieg. Ein erster Entscheid der EU-Kommission ist nun gefallen - und lässt auf eine harte Linie schliessen.

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Branche, 02.05.2018

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Die Schlagzeilen mögen den Handelskriegen gehören, die US-Präsident Trump soeben rund um den Globus anzettelt. Für die Velobranche sind drohende Strafzölle auf Stahl und Aluminium am Rande ein Thema. Direkt betroffen ist sie bei der laufenden Diskussion um Antidumping-Zölle auf E-Bikes, die aus der Volksrepublik China ( die Republik China/Taiwan ist von diesem Verfahren ausdrücklich nicht betroffen) importiert werden. Solche Zölle in Höhe von 42 Prozent fordert die europäische Fahrradhersteller-Vereinigung EBMA - und erhält dabei auch Unterstützung von Seiten der internationalen Gewerkschaftsunion IndustriAll. Gegen solche Strafzölle spricht sich erwartungsgemäss die Volksrepublik China und eine Vereinigung von europäischen Fahrrad-Importeuren aus. Die einen machen geltend, dass zu billige E-Bikes Arbeitsplätze in einer Zukunftsindustrie gefährdeten, während die anderen monieren, dass eine Verteuerung von E-Bikes den Klimazielen der EU entgegen laufe und darum zu vermeiden seien. Eingeleitet wurde das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen AS646 (Link) läuft, bereits kurz vor Weihnachten 2017. Bei einem Hearing Mitte April präsentierten beide Seiten der EU-Kommission ihre Argumente. Bei dieser Gelegenheit wurde auch bekannt, dass China exakte Zahlen zum Export von E-Bikes als vertraulich betrachtet - eine Haltung, welche die Verhandlungen nachhaltig erschwert.

Für die Fertigung hochwertiger E-Bikes spielt der Exportriese China noch
keine grosse Rolle - und das soll nach dem Willen der EBMA so bleiben.
Beim gleichen Hearing macht die EBMA geltend, dass die Importe von E-Bikes aus der Volksrepublik China 2017 um über 80 Prozent angestiegen seien und im sich insbesondere im vierten Quartal des Vorjahres und im ersten Quartal des laufenden Jahres mehr als verdreifacht hätten: Dies sei ein Indiz dafür, dass Importeure Lieferungen vorzögen, um drohende Strafzölle zu umgehen. Um dies zu verhindern, sollten diese Importe umgehend und minutiös registriert und mit provisorischen Strafzöllen belegt werden. Nun meldet das Generaldirektorat für Handel der EU-Kommission, dass ein Gesetzesentwurf vorliege, der genau eine solche Registrierung von Importen und Belastung mit provisorischen Strafzöllen vorsieht. Dieser Schritt kann erfolgen, sobald dieser Gesetzesentwurf im offiziellen EU Journal veröffentlicht wird - was in den kommenden Tagen der Fall sein dürfte. Analysten sehen dies als deutlichen Hinweis darauf, wie die definitive Entscheidung der EU Kommission in Sachen Strafzölle gegen aus der Volksrepublik China eingeführte E-Bikes aussehen könnte. Diese Entscheidung inklusive des dazu gehörenden Regelwerks muss bis spätestens 20. Januar 2019 ausformuliert werden.
www.industriall-union.org
www.ebma-brussels.eu
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