Die Geschichte der Antidumping-Strafzölle der EU auf in China gefertigte Velos reicht zurück bis ins Jahr 1993. Wenn keine erneute Überprüfung verlangt wird, verfallen diese jeweils auf fünf Jahre befristeten Massnahmen. Das hätte so auch für die Strafzölle auf in China gefertigte Velos ohne Hilfsmotoren zugetroffen. Aber bereits am 24. Mai reichte der europäische Veloherstellerverband EBMA (European Bicycle Manufacturers Association) einen sogenannten Überprüfungsantrag ein. Darin wurde die EU-Kommission aufgefordert zu prüfen, ob der Antidumping-Zoll um weitere fünf Jahre verlängert werden muss, um die Fahrradindustrie vor unfairen Handelspraktiken der chinesischen Mitbewerber zu schützen. Laut einer vom 29. August datierenden Meldung in ihrem Amtsblatt (Link) ist die EU-Kommission diesem Überprüfungsantrag der EBMA nun nachgekommen.

Trotz drei Jahrzehnten Antidumping-Strafzöllen ist die Volksrepublik China
nach wie vor ein wichtiger Produzent von Velos für die Märkte in der EU.
Das bedeutet zunächst, dass die geltenden Antidumping-Massnahmen für die Dauer der Untersuchung verlängert werden. Laut der EU-Kommission dürfte diese 12 bis höchstens 15 Monate in Anspruch nehmen. Die Meldung im Amtsblatt zitiert die Argumentation der EBMA, wonach die chinesische Veloindustrie weiterhin mit «erheblichen Dumpingspannen» agieren dürfte. Als Beleg dafür verweist die EBMA auf den 14. Fünfjahresplan für Velos und E-Bikes. Dieser sieht eine zentral durch Reformen gesteuerte Entwicklung der Veloindustrie, die Aufrechterhaltung eines starken Ausfuhrvolumens und die Erhöhung der internationalen Marktanteile chinesischer Hersteller vor. Dazu sollen Sondermittel gewährt werden. Daher fürchtet die EBMA einen beträchtlichen Anstieg der Einfuhren zu Dumpingpreisen aus China, sollten die Antidumping-Massnahmen ausser Kraft treten.

Der Faltvelo-Spezialist Brompton fertigt im Westen Londons und dürfte
von einer Aufhebung der Antidumping-Strafzölle kaum profitieren.
Anders stehen die Vorzeichen im Vereinten Königreich, welches die Massnahmen der EU auch nach dem Austritt vorläufig beibehalten hatte. Per 23. August stellte die Trade Remedies Authority (TRA) die Massnahmen auf den Prüfstand. Die Behörde macht geltend, dass britische Konsumenten bei einem Wegfall der Antidumping-Zölle im Schnitt rund GBP 260.-(CHF 285.-) beim Fahrradkauf sparen könnten. Im Interesse der Verbraucher hat die TRA offenbar nur geringe Bedenken, den heimischen Veloproduzenten zu schaden. Dieser Schaden wiege die Vorteile für die britische Wirtschaft oder die Verbraucher im Falle einer Aufhebung der Massnahmen nicht auf, macht die TRA geltend. Hersteller wie Pashley und Brompton werden dies nicht gerne hören - wobei Brancheninsider auch auf Faltvelos begrenzte Antidumping-Massnahmen für einen gangbaren Weg halten.
Fotos: Wikipedia, zVg Brompton et al.
ebma-brussels.eu
commission.europa.eu
www.trade-remedies.service.gov.uk







