Keine 24 Stunden nach der Ankündigung des zweiten Shutdowns für den Detailhandel, der von 18. Januar bis Ende Februar dauern wird, durch den Bundesrat hat der Gewerbeverband 2rad Schweiz bereits reagiert - und eine überarbeitete Version des Schutzkonzepts für Zweiradbetriebe auf die Website gestellt (Link). Dabei hat Verbandssekretär Daniel Schärer die Änderungen auch farblich hervorgehoben. So viel sei schon verraten: Im Vergleich zum ersten Shutdown von Mitte März bis Mitte Mai 2020 verändert sich nur wenig. Das heisst: Die Verkaufslokale des Velofachhandels müssen schliessen, die Werkstätten dürfen aber offen bleiben.

Im zweiten Shutdown wird die Schutzmaske zum Teil der Werkstatt-Ausrüstung,
zumindest wenn mehr als ein Mechaniker im gleichen raum schraubt. Foto: zVg
Zudem hat ein Vertreter des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an der gestrigen Pressekonferenz ausdrücklich erwähnt, dass Click&Collect-Verkäufe zulässig sind, so lange bei der Übergabe der Ware ein klares Schutzkonzept beachtet wird. Das gilt so auch für Testfahrten im Vorfeld eines Verkaufs. Die wichtigste Änderung im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Homeoffice-Pflicht, die vor allem das Personal im Verkauf betrifft, sowie die Tragpflicht für Schutzmasken, sobald mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Dies betrifft namentlich die Werkstatt, auch wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.







