Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
28.02.2026
Kinderveloanhänger müssen in der Schweiz klar sichtbare Rücklichter und Reflektoren haben. Erlaubt sind auch dekorative Lichterketten – solange sie nicht blenden oder ablenken. Das ist zu beachten.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
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Ratgeber,
28.02.2026
Gute Beleuchtung am Velo ist unerlässlich, besonders bei Kinderanhängern. Wer im Strassenverkehr mit seinem Nachwuchs unterwegs ist, trägt doppelt Verantwortung: für Sichtbarkeit und Sicherheit. Doch was ist am Kinderfahrradanhänger Pflicht, was erlaubt – und was zu viel des Guten?
In der Schweiz schreibt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vor: Ein rotes oder gelbes Rücklicht ist für Anhänger obligatorisch, wenn das hintere Licht des Fahrrads verdeckt wird. Es muss dauerhaft leuchten – blinkende Lichter gelten nicht als Ersatz.
Zudem muss an der Vorder- und an der Rückseite rechts und links möglichst weit aussen ein nicht dreieckiger Rückstrahler fest montiert werden. Zu beachten ist: Dreieckige Rückstrahler sind motorisierten Anhängern vorbehalten.
Viele Eltern greifen inzwischen zu Lichterketten oder leuchtenden Figuren, um ihre Fahrradanhänger sichtbarer zu machen und kindgerechter zu gestalten. Die gute Nachricht: Solche Elemente sind nicht verboten – solange sie die Sicherheitsbeleuchtung nicht ersetzen und niemanden blenden und andere Verkehrsteilnehmende nicht übermässig ablenken. Ein neonfarbiger und oder reflektierender Wimpel sorgt zudem für noch mehr Sicherheit, weil die tiefliegenden Anhänger so weniger übersehen werden.
Viele Hersteller bieten inzwischen Kinderfahrradanhänger mit integrierten Lichtsystemen an. Wer selbst nachrüstet, sollte auf Witterungsbeständigkeit, einfache Handhabung und ausreichende Leuchtkraft achten. Ideal sind via USB aufladbare oder batteriebetriebene Rücklichter, die man ausrichten kann.
Ein kleiner, aber feiner Zusatz sind Leuchtstreifen auf dem Verdeck oder Reflexsticker. Sie erhöhen die Rundumsichtbarkeit, gerade im Stadtverkehr.
Kinderanhänger dürfen im besten Sinne des Wortes auffallen – mit durchdachter, kindgerechter Beleuchtung. Wer auf Sicherheit setzt, kombiniert die Pflichtausstattung mit kreativen Extras. Lichterketten und ähnliche leuchtende Elemente sollten fix am Anhänger befestigt werden, damit sie sich nicht lösen und verheddern können.
Blau und rot blinkende Lichter sollten nicht eingesetzt werden. Die sind Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Ambulanz vorbehalten. Am Fahrrad gilt: Aufschriften und Bemalungen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Strassenbenutzerinnen und -benutzer nicht übermässig ablenken. Diese Regel ist auf den Anhänger zu übertragen.

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