Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
21.12.2023
Seit Juli 2023 ist die Zürcher Critical Mass offiziell eine bewilligungspflichtige Demonstration. Wer Ende Juli am Veloumzug mitradelte musste mit einer Verzeigung rechnen. Jetzt ist klar, wie hoch die Bussen ausfallen.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
21.12.2023
Velofahrende, die sich am 28. Juli 2023 klar im Rahmen der Zürcher Critical Mass in den Sattel schwangen, wurden verzeigt. Bislang war unklar, ob es nur eine Busse gibt oder ob die Teilnahme am Veloumzug grössere Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Frage hat sich nun geklärt.
Das Zürcher Stadtrichteramt hat alle 52 Verfahren im Zusammenhang mit der ersten neuerdings illegalen Veloausfahrt erledigt. Von den 52 verzeigten Personen erhalten die meisten eine Busse von 100 Franken wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration. Für einige wenige Personen fiel die Busse laut Stadtrichteramt höher aus, weil sie beispielsweise vorbestraft waren. Dazu kommen zusätzliche 150 Franken an Verfahrenskosten für jede verzeigte Person, also insgesamt 250 Franken.
Der Statthalter ist nach einer Aufsichtsbeschwerde der FDP zum Schluss gekommen, dass die Critical Mass nicht im Rahmen der strassenverkehrsrechtlichen Regeln stattfände. Ausserdem liege mangels Gemeinverträglichkeit gesteigerter Gemeingebrauch vor. Deshalb wurde im Juli 2023 entschieden, dass die Zürcher Critical Mass neu bewilligungspflichtig ist. Dass eine Bewilligungspflicht eingeholte werden muss, lässt sich aber nicht mit dem Konzept der Critical Mass vereinbaren. Denn die Idee hinter der monatlichen Veloausfahrt sieht vor, dass es keine Organisation gibt, sondern dass es sich um ein spontanes erhöhtes Veloverkehrsaufkommen handelt. Entsprechend lässt sich die die Critical Mass nicht bewilligen.
Die Stadtregierung will aber nicht zu äussersten Mittel greifen und scheibt in einer Medienmitteilung: «Wir wollen die Politik der Toleranz weiterführen.»
Gemäss NZZ am bezeichnet der Zürcher Stadtrat den Aufwand der Polizei auf eine Anfrage aus dem Parlament als angemessen. Die vom Statthalter gesetzten Vorgaben und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit seien eingehalten worden. Eine komplette Verhinderung oder Auflösung der Critical Mass hätte laut Stadtrat einen unverhältnismässigen Polizeieinsatz zur Folge gehabt.

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