Ein gutes ÖV-Netz, öffentliche Schulen und Spitäler, Strassen und Velowege ohne Schlaglöcher; unsere Steuern werden für viele nützliche Dinge verwendet. Steuern bezahlen gehört trotzdem nicht den beliebtesten Tätigkeiten von Herrn und Frau Schweizer.
Glücklicherweise erlaubt das Schweizer Steuerrecht den einen oder anderen Abzug. Aber Obacht: Wer zu viel abzieht, bekommt es mit den Steuerbehörden zu tun.
Genau das passierte einem Einwohner einer Zürcher Gemeinde. Weil der Mann von seinem Wohnort aus per Zug zur Arbeit pendelt, brachte er das ÖV-Abonnement bei den Berufsauslagen zum Abzug. Und da er jeweils mit dem Velo an den Bahnhof fährt, zog er auch noch die Velopauschale ab.
Gemeinde sagte Nein
Das wollten Wohngemeinde und kantonales Steueramt nicht gelten lassen. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Kosten des Arbeitswegs nicht kumuliert abgezogen werden dürfen. Das heisst: entweder ÖV-Abo oder privates Fahrzeug, also die Velopauschale. Der Streit um den Steuerabzug zog sich bis vor Bundesgericht.
Bundesgericht sagt Ja
Dann hat die höchste Schweizer Gerichtsinstanz ein Urteil gefällt. Demnach ist der kumulierte Abzug von ÖV-Abonnement und Velopauschale zulässig. Das Gesetz lasse offen, auf welche Weise der Arbeitsweg zurückgelegt werden könne, schreiben die Lausanner Richter. «Zumal es ohnehin nicht Sache des Steuerrechts sein kann, Vorschriften zur Gestaltung des Berufswegs zu machen.»
Der Mann könnte laut Gemeinde und Steueramt auch per Bus und zu Fuss zum Bahnhof gelangen. In der Praxis gebe es zwar eine Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs, womit Verwaltung und Gerichte eine Lenkwirkung verfolgten. «Bei aller Präferenz schliesst das Gesetz aber weder die Kosten des privaten Fahrzeugs aus noch sieht es überhaupt vor, dass der Arbeitsweg <artrein> zu bewältigen wäre», heisst es im Urteil.
«Bei aller Präferenz schliesst das Gesetz aber weder die Kosten des privaten Fahrzeugs aus noch sieht es überhaupt vor, dass der Arbeitsweg <artrein> zu bewältigen wäre.»
Weil heute die Arbeitswege immer länger würden, dürfte es zunehmend zu einem «Split» kommen, indem mehrere Verkehrsmittel kombiniert würden, schreibt das Bundesgericht. Dieser Realität wolle und könne sich das Verordnungsrecht nicht verschliessen. Das Bundesgericht hält dem Velofahren auch zugute, dass es zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs beiträgt.
Gemäss Urteil bewältigt der Mann den Berufsweg auf zugleich ökonomische wie ökologische Weise. «Indem er den Bus meidet, trägt er dazu bei, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in den Stosszeiten nicht weiter ausgebaut werden müssen.» Und dass er das Velo auch wirklich benutze, habe die Vorinstanz festgestellt.
Update: 05.03.25







