Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat Anfang Jahr die Resultate der Pilotversuche mit Velostrassen in Basel, Bern, Luzern, St.?Gallen und Zürich veröffentlicht. Die Bilanz sei durchzogen, hiess es in verschiedenen Medienberichten. Im Velojournal lese ich: «Gemäss Astra konnte kein Nutzen der Velostrassen für die Veloförderung, den Velokomfort oder die Velosicherheit nachgewiesen werden.» Die Velofahrerinnen und Velofahrer waren jedoch mit den Velostrassen zufrieden, und in den Quartieren kamen sie gut an. Das Astra sieht zudem kein Sicherheitsrisiko.
Gemäss dem umfassenden, 200-seitigen Auswertungsbericht lautete die Grundfrage im Rahmen des Pilotversuchs wie folgt: «Haben Velostrassen eine positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und die Qualität für den Veloverkehr?» Wer weiterliest, stösst auf Sätze wie diese: «Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die acht Pilotstrecken bereits vor Einführung von Velostrassen beliebte und stark frequentierte Velorouten waren. Die ergriffenen Massnahmen waren verhältnismässig einfach und hatten den Charakter von Sofortmassnahmen. Daher darf auch hinterfragt werden, wie realistisch es überhaupt war, eine deutliche Zunahme (. . .) des Attraktivitätsempfindens zu erwarten.»
Es waren die Städte, die sich mit ihrem Wunsch nach einem Pilotversuch mit Velostrassen ans Astra gewandt hatten; dieses übernahm die Federführung. Es legte die Leitlinien und die Forschungsmethodik fest und bestimmte, was wie untersucht werden sollte – vom Charakter der Pilotstrecken bis zum Fahrfluss: «Mutmasslich kann der Fahrfluss des Veloverkehrs insbesondere in Strassen mit vielen Knoten und schlechten Sichtverhältnissen im Vergleich zu Strassen mit Rechtsvortritt verbessert werden. Im Pilotversuch konnte allerdings aufgrund geringer Fallzahlen kein Nachweis für diese Verbesserung erbracht werden.» Weshalb der Versuch nicht so eingerichtet beziehungsweise so lange durchgeführt wurde, bis die Fallzahlen ausreichten, um den Nachweis für diese Verbesserung zu erbringen – das steht leider nicht im Bericht. Dafür ist zu lesen, dass sich die Städte eine definitive Einführung wünschen.
Für die Einführung von Velostrassen ist eine «Anpassung der Verordnung des Uvek über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen und allenfalls der Signalisationsverordnung (SSV)» nötig. Am 10.?Oktober 2018 gab der Bundesrat «Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit» in die Vernehmlassung, darunter jene, dass Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velos künftig erlaubt sein soll. Und die nötigen Anpassungen für Velostrassen? Fehlanzeige. Wäre ja auch zu schön gewesen: Über «Veloförderung» zu reden und sie zu praktizieren, sind halt immer noch zwei Paar Stiefel …
Nicole Soland
27.03.2019







