Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
25.11.2024
Am 24. November hat die Zuger Stimmbevölkerung über ein neues Waldgesetz abgestimmt. Das Gesetz wurde deutlich angenommen – und hat für Mountainbikerinnen und Mountainbiker drastische Folgen.
Laurens van Rooijen,
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(lvr@cyclinfo.ch)
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25.11.2024
Im Kanton Zug ist das Mountainbiken im Wald künftig nur noch auf Waldstrassen und im Richtplan festgelegten Bikerouten erlaubt. (Bild: IG Mountainbike Zug)
Das Mountainbiken gehört neben dem Wandern zu den beliebtesten Sportarten in der Schweiz. Mit ein Grund dafür liegt bei der Zugänglichkeit des gut ausgebauten Schweizer Wanderwegnetzes: Dieses steht in den meisten Kantonen für Fahrten auf Stollenreifen offen.
Allerdings ist diese liberale Regelung in verschiedenen Kantonen umstritten. Ausser in Solothurn und im Aargau stand auch im Kanton Zug eine deutliche Verschärfung in Form eines neuen Waldgesetzes zur Debatte. Gegen dieses Gesetz, das Mountainbiken nur noch auf Waldstrassen und auf im Richtplan ausdrücklich als Bike-Routen festgelegten Strecken erlauben will, hatte die IG Mountainbike zusammen mit Mitstreitern wie lokalen Radsportvereinen mobilisiert und die notwendigen Unterschriften für ein Referendum gesammelt.
Das Resultat der Volksabstimmung ist klar. Nun gilt es für Mountainbike-Lobbyisten, den Schaden für die Ausübung des Sports im Kanton Zug in Grenzen zu halten. (Bild: ZVG)
Die Abstimmung am Sonntag, 24. November 2024, ging überaus deutlich aus: Nach Angaben der Staatskanzlei des Kantons Zug wurden bei einer Stimmbeteiligung von 51,2 Prozent insgesamt 28’397 Ja-Stimmen und 10’633 Nein-Stimmen gezählt. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 72,8 Prozent – und bedeutet damit eine klare Niederlage für die IG Mountainbike.
Nun ist diese gefordert, um Druck auf die Verwaltung zu machen und so die Aufnahme attraktiver Routen in den Richtplan zu bewirken. Denn eine Lösung, die Mountainbikes nur noch auf Waldstrassen zulässt, dürfte dem Mountainbike-Sport im Kanton Zug schaden.

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