Mischverkehr ist Mistverkehr

Wenn sich Velofahrende und Fussgänger dieselbe Fläche teilen müssen, führt das oft zu Ärger. Die in Zürich gängige Verkehrsführung ist aber nicht nur problematisch, sondern laut einem Gutachten unzulässig. Zumindest dann, wenn es sich bei der Mischfläche um ein Trottoir handelt.

no-image


Blog, 14.09.2018

Velos und Fussgänger aufeinander loszulassen, ist in der grössten Schweizer Stadt nicht selten. Wenn der Strassenraum keinen Platz für einen Radstreifen hergibt, werden Fahrräder gerne aufs Trottoir gelotst. Kein Problem: Die Fortbewegungsarten per pedes und im Velosattel werden beide zum«Langsamverkehr» gezählt. Das ganz ungeachtet der Tatsache, dass Radfahrende eine erheblich höhere Geschwindigkeit erreichen als zu Fuss gehende Personen.

Ein Gutachten im Auftrag der Stadt hat jetzt aber ergeben, «dass die Anordnung von Rad- und Fusswegen auf Trottoirs nicht zulässig ist», wie es in einer Mitteilung der Dienstabteilung Verkehr (DAV) vom 13. September heisst. Hingegen seien «Fusswege» mit der Zusatztafel «Velo gestattet» laut Gutachten in Ausnahmefällen weiterhin möglich.

Dieser feine Unterschied hat es in sich. Wenn eine Strecke als «Rad- und Fussweg» signalisiert ist, muss sie von allen Velofahrenden – also auch von Personen auf schnellen E-Bikes – benutzt werden. Das Radeln auf der Strasse ist dort verboten.

Mischflächen sind laut Gutachten auf Trottoirs nicht zulässig.

Anders verhält es sich bei Fusswegen mit dem Zusatz «Velo gestattet». Hier dürfen Velos fahren, müssen aber besonders Rücksicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger nehmen. Für schnelle E-Bikes sind solche Wege tabu. Velos dürfen bei dieser Signalisation auf der Strasse fahren, schnelle E-Bikes müssen dies in jedem Fall.

Fussweg, Velos gestattet

Stadt muss über die Bücher

Die Stadt Zürich steht nun vor der Aufgabe, eine gute Lösung für den Veloverkehr zu finden. Einfach alle «Rad- und Fusswege» neu zu signalisieren, bringt nichts. Laut den Grünen darf die Praxisänderung nicht dazu führen, «dass die bereits schon existierende, aber immer noch hochgradig lückenhafte Veloinfrastruktur abgebaut wird.» Vielmehr müsse das Velo als eigenständiges Verkehrsmittel betrachtet werden, das auch eine entsprechende Infrastruktur verdient.

Ähnlich tönt es bei Umverkehr: «Die Stimmbevölkerung hat wiederholt an der Urne gefordert, dass die Bedingungen für Velofahrende verbessert werden müssen. Jetzt muss es bei den Velowegen endlich vorwärtsgehen», sagt Geschäftsleiter Silas Hobi. Es habe genügend Platz für sichere und durchgehende Fusswege und Velorouten. Es brauche einfach den Mut der Behörden, auch einmal eine Autospur abzubauen oder Parkplätze aufzuheben.

In einem ersten Schritt will die DAV zusammen mit dem Tiefbauamt eine Bestandsaufnahme durchführen und mögliche Verbesserungen prüfen. «Gemeinsam mit dem Tiefbauamt werden wir adäquate und sichere Lösungen für den Veloverkehr suchen. Die neue Praxis darf nicht zu negativen Auswirkungen bei der Sicherheit der Velofahrenden führen», so Esther Arnet, Direktorin der Dienstabteilung Verkehr.

Darum braucht es den «Bundesbeschluss Velo»

Das Beispiel aus der Stadt Zürich zeigt, wie dringend es den «Bundesbeschluss Velo» braucht. Schweizweite Standards zur Ausgestaltung und Signalisation von Velorouten sind überfällig. Die Verkehrssicherheit der Radlerinnen und Radler muss verbessert werden. Dazu braucht es Velorouten und -wege, die diesen Namen auch verdienen: abgetrennt vom motorisierten Verkehr und so ausgestaltet, dass sich Fussgänger und Velofahrerinnen nicht um einige Meter Asphalt streiten müssen. 

Foto: Pro Velo Zürich, Grafik: Stadt Zürich