Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@gmx.ch)
Kommentar,
19.11.2021
Dem Druck der Velolobby ist es zu verdanken, dass eine allgemeine Helmpflicht für alle E-Bikes vom Tisch ist. Dafür fordert der Bundesrat nun ein Helmobligatorium für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Ein Unding.
Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@gmx.ch)
Kommentar,
19.11.2021
Während in der Schweiz wohl keine generelle Helmpflicht für das Fahren mit E-Bikes eingeführt wird, steht ein Helmobligatorium für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren zur Diskussion. (Foto: Cycle Week, Alan Maag)
Im Zuge der jüngsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes wollte der Bundesrat für alle Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes eine Helmpflicht einführen. Diese gilt so bisher nur für die schnelle Kategorie, bei der die Unterstützung erst bei 45 km/h aussetzt. Als Grund für eine Gesetzesverschärfung verwies der Bundesrat auf die steigende Anzahl schwerer Unfälle.
Gegen dieses Ansinnen formierte sich im Vernehmlassungsverfahren der Widerstand der Velolobby sowie verschiedener Vertreter der Fahrradbranche. Diese wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die steigende Zahl von Unfällen vor allem an der steigenden Zahl der in der Schweiz genutzten E-Bikes liege – und dass diese pro zurückgelegtem Kilometer nicht häufiger in Unfälle verwickelt seien.
Bei E-Bikes bleibt es dabei: Das Tragen eines Helms ist empfehlenswert, ein Obligatorium besteht jedoch nur für das Fahren mit schnellen Elektrovelos. (Foto: ZVG)
Ein weiteres, wichtiges Argument ist, dass eine Velohelmpflicht nur wenig zusätzliche Sicherheit bringt, aber das Velo als Verkehrsmittel im Alltag weniger attraktiv macht.
Nach Abschluss der Vernehmlassung ist nun klar: Die vom Bundesrat ins Spiel gebrachte Helmpflicht für alle E-Bikes ist vom Tisch. 60 Prozent der ablehnenden Stellungnahmen stammten dabei aus der Umwelt-, Langsamverkehr- und Energiebranche.
«Diese Massnahme senkt die Attraktivität des Velos bei einer wichtigen Zielgruppe, nämlich den Heranwachsenden.»
Dafür will sich der Bundesrat im revidierten Strassenverkehrsgesetz die Kompetenz einräumen, für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren eine Velohelmpflicht einzuführen. Dies wird damit begründet, dass diese Alterskategorie oft in Unfälle verwickelt sei und nur selten Helm trage.
Neu will der Bundesrat Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren zum Helmtragen auf dem Velo verpflichten. (Foto: ZVG)
Auch dieses Ansinnen, dem National- und Ständerat noch zustimmen müssen, ist kritisch zu sehen. Erstens dürfte eine solche, ans Alter geknüpfte Velohelmpflicht im Alltag nur schwer zu kontrollieren und durchzusetzen sein. Und zweitens senkt auch diese Massnahme die Attraktivität des Velos bei einer wichtigen Zielgruppe, nämlich den Heranwachsenden.
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