Zürich schiebt Free-Floating-Systemen einen Riegel vor

Sie heissen Smide, Limebike oder Bird und dominieren das Stadtbild mal mehr, mal weniger. Die Rede ist von zweirädrigen Verleihangeboten im Free-Floating-System. Die Stadt Zürich regelt nun die Nutzung des öffentlichen Grunds neu.

no-image


07.03.2019

Den Anfang machte Smide im Jahr 2016. Der Anbieter stellte als Erster in der Stadt Zürich E-Bikes zum automatischen Verleih auf. Das Angebot braucht keine Stationen. Die Velos sind im sogenannten Free-Floating-System erhältlich. Will heissen: Die Räder können nach dem Gebrauch überall abgestellt werden. Smide war und ist in Zürich aber kein Problem. Die Anzahl Velos ist übersichtlich und die E-Bikes stehen meist akkurat parkiert auf öffentlichem Grund.

Auf Smide folgte Obike. Der Anbieter aus Singapur überflutete im Sommer 2017 die Stadt mit graugelben Billigrädern. In der Folge waren die Bikes überall anzutreffen; quer parkiert auf dem Trottoir, in Veloständern deponiert aber auch einfach auf der grünen Wiese abgestellt.

Nach etwas mehr als einem Jahr verschwand Obike wieder von der Bildfläche. Dafür trat Limebike aufs Parkett. Der US-Anbieter stellt in Zürich nicht nur Leihvelos, sondern auch E-Trottinette im Free-Floating-System zu Verfügung. Letztere entpuppten sich neuer Trend. Mittlerweile buhlen auf Stadtgebiet mehrere Anbieter mit Elektro-Trottinetten um die Gunst von Passanten. Und auch Mobility mischt im Geschäft mit und bietet in Zürich E-Motorroller stationsungebunden an.

Bewilligungspflicht

Die Stadt Zürich schiebt dem Free-Floating-Wildwuchs nun einen Riegel vor. Der Stadtrat führt eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht für Free-Floating-Angebote ein. Dafür werden die Benutzungsordnung, in der die Nutzung des öffentlichen Grundes geregelt ist, und die Benutzungsgebu?hrenordnung angepasst. Man wolle verhindern, dass die Bevölkerung beeinträchtigt wird, schreibt die Stadt in einer Mitteilung.

In Zukunft benötigen Verleihanbieter (Velo, Trottinette, Scooter etc.) eine Bewilligung des Sicherheitsdepartements, wenn sie mehr als 30 Fahrzeuge bereitstellen. Autosharingsysteme unterstehen künftig bereits ab mehr als drei Fahrzeugen der Bewilligungspflicht. Zudem erhebt die Stadt Zürich eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums. Ab dem 31 Zweirad beziehungsweise dem vierten Vierrad werden zehn Franken pro Fahrzeug und Monat fällig.

Ferner müssen Anbieter folgende Punkte beachten:

  • Die Fahrzeuge dürfen nicht ausschliesslich zu Werbezwecken gebraucht werden.
  • Die Fahrzeuge müssen stets in einem betriebsbereiten, fahrtüchtigen und verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
  • Die Verleihanbietenden müssen dafür sorgen, dass vorschriftswidrig oder über der bewilligten Anzahl abgestellte Fahrzeuge innerhalb eines Tages vom öffentlichen Grund entfernt werden.

Laut Mitteilung der Stadt treten die Änderungen am 1. April 2019 in Kraft.

 

 

Foto: Fabian Baumann

 

Empfohlene Artikel