Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
02.06.2025
Kinderveloanhänger müssen in der Schweiz klar sichtbare Rücklichter und Reflektoren haben. Erlaubt sind auch dekorative Lichterketten – solange sie nicht blenden oder ablenken. Das ist zu beachten.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
02.06.2025
Gute Beleuchtung am Velo ist unerlässlich, besonders bei Kinderanhängern. Wer im Strassenverkehr mit seinem Nachwuchs unterwegs ist, trägt doppelt Verantwortung: für Sichtbarkeit und Sicherheit. Doch was ist am Kinderfahrradanhänger Pflicht, was erlaubt – und was zu viel des Guten?
In der Schweiz schreibt die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vor: Ein rotes oder gelbes Rücklicht ist für Anhänger obligatorisch, wenn das hintere Licht des Fahrrads verdeckt wird. Es muss dauerhaft leuchten – blinkende Lichter gelten nicht als Ersatz.
Zudem muss an der Vorder- und an der Rückseite rechts und links möglichst weit aussen ein nicht dreieckiger Rückstrahler fest montiert werden. Zu beachten ist: Dreieckige Rückstrahler sind motorisierten Anhängern vorbehalten.
Viele Eltern greifen inzwischen zu Lichterketten oder leuchtenden Figuren, um ihre Fahrradanhänger sichtbarer zu machen und kindgerechter zu gestalten. Die gute Nachricht: Solche Elemente sind nicht verboten – solange sie die Sicherheitsbeleuchtung nicht ersetzen und niemanden blenden und andere Verkehrsteilnehmende nicht übermässig ablenken. Ein neonfarbiger und oder reflektierender Wimpel sorgt zudem für noch mehr Sicherheit, weil die tiefliegenden Anhänger so weniger übersehen werden.
Viele Hersteller bieten inzwischen Kinderfahrradanhänger mit integrierten Lichtsystemen an. Wer selbst nachrüstet, sollte auf Witterungsbeständigkeit, einfache Handhabung und ausreichende Leuchtkraft achten. Ideal sind via USB aufladbare oder batteriebetriebene Rücklichter, die man ausrichten kann.
Ein kleiner, aber feiner Zusatz sind Leuchtstreifen auf dem Verdeck oder Reflexsticker. Sie erhöhen die Rundumsichtbarkeit, gerade im Stadtverkehr.
Kinderanhänger dürfen im besten Sinne des Wortes auffallen – mit durchdachter, kindgerechter Beleuchtung. Wer auf Sicherheit setzt, kombiniert die Pflichtausstattung mit kreativen Extras. Lichterketten und ähnliche leuchtende Elemente sollten fix am Anhänger befestigt werden, damit sie sich nicht lösen und verheddern können.
Blau und rot blinkende Lichter sollten nicht eingesetzt werden. Die sind Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Ambulanz vorbehalten. Am Fahrrad gilt: Aufschriften und Bemalungen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Strassenbenutzerinnen und -benutzer nicht übermässig ablenken. Diese Regel ist auf den Anhänger zu übertragen.
Nicht verpassen! Mit etwas Glück gewinnen Sie ein «Nova Pro Graphite» von Ampler im Wert von 3570 Franken oder einen anderen tollen Preis im Gesamtwert von mehr als 5700 Franken. Jetzt mitmachen.
Zur VerlosungAbonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
01. bis 30. Juni 2025
Bike to Work
Bike to Work ist eine schweizweite Aktion zur Gesundheitsförderung in Unternehmen.
12. bis 22. Juni 2025
Tour de Suisse
Das grösste Velorennen der Schweiz mit Etappenorten im Bündner- und Appenzellerland, am Zürchichsee und in...
21. Juni 2025
Sommer-Kidical Mass in St. Gallen
Die Kidical Mass ist der Veloumzug für Kinder und ihre Familien.
25. bis 29. Juni 2025
Eurobike 2025
Die weltweit grösste Velofachmesse findet seit 2022 in Frankfurt statt.
28. Juni 2025
Octopus Gravel Andermatt
Ein einzigartiges Gravelevent in Andermatt: Mit einer atemberaubenden Eventstrecke, einmaligem Konzept und...
Zu den TerminenCycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch