Vorentscheid im E-Bike Streit

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Laurens van Rooijen
03.05.2018

Wegen der Forderung der europäischen Fahrradhersteller-Vereinigung EBMA, E-Bikes aus China mit Antidumping-Zöllen zu belegen, droht zwischen der EU und der Volksrepublik ein Handelsstreit. Ein erster Entscheid der EU-Kommission ist nun gefallen. Er lässt auf eine harte Linie schliessen.

Mit seinem Beschluss, Stahl- und Aluminium aus fremdländischer Produktion mit Importzöllen zu belegen, dominiert US-Präsident Trump derzeit die Schlagzeilen. Für die Velobranche sind drohende Strafzölle auf Stahl und Aluminium am Rande ein Thema. Direkt betroffen ist die Branche aber bei der laufenden Diskussion um Antidumping-Zölle auf E-Bikes, die aus der Volksrepublik China (die Republik China/Taiwan ist von diesem Verfahren ausdrücklich nicht betroffen) importiert werden.

Solche Zölle in Höhe von 42 Prozent fordert die EBMA – und erhält dabei auch Unterstützung von Seiten der internationalen Gewerkschaftsunion IndustriAll. Gegen Strafzölle sprechen sich erwartungsgemäss die Volksrepublik China und eine Vereinigung von europäischen Veloimporteuren aus. Die einen machen geltend, dass zu billige E-Bikes Arbeitsplätze in einer Zukunftsindustrie gefährdeten, während die anderen monieren, dass eine Verteuerung von Elektrovelos den Klimazielen der EU entgegenlaufe und darum zu vermeiden sei.

Eingeleitet wurde das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen AS646 (Link) läuft, bereits kurz vor Weihnachten 2017 (Velojournal berichtete). An einem Hearing Mitte April präsentierten beide Seiten der EU-Kommission ihre Argumente. Bei dieser Gelegenheit wurde auch bekannt, dass China exakte Zahlen zum Export von E-Bikes als vertraulich betrachtet. Eine Haltung, die die Verhandlungen nachhaltig erschwert.

Am gleichen Hearing machte die EBMA geltend, dass die Importe von E-Bikes aus der Volksrepublik China 2017 um mehr als 80 Prozent angestiegen seien und sich insbesondere im vierten Quartal des Vorjahres und im ersten Quartal des laufenden Jahres mehr als verdreifacht hätten: Das sei ein Indiz dafür, dass Importeure Lieferungen vorzögen, um drohende Strafzölle zu umgehen.

Um dies zu verhindern, sollten diese Importe umgehend und minutiös registriert und mit provisorischen Strafzöllen belegt werden. Nun meldet das Generaldirektorat für Handel der EU-Kommission, dass ein Gesetzesentwurf vorliege, der genau eine solche Registrierung von Importen und Belastung mit provisorischen Strafzöllen vorsieht. Dieser Schritt kann erfolgen, sobald der Gesetzesentwurf im offiziellen EU Journal veröffentlicht wird. Beobachter gehen davon aus, dass dies in den kommenden Tagen der Fall sein dürfte.

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www.ebma-brussels.eu

Fotos: HesselVisser, pixabay.com / ZVG

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