Verkauf trotz Shutdown: teils gar im Ladenlokal zulässig

Die Dienste der Werkstatt allein reichen nicht aus, um Velos in Schuss zu halten. Darum lenkt der Bund ein und erlaubt dem Velohandel trotz Shutdown bis Ende Februar den Verkauf bestimmter Produkte im Ladenlokal.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 03.02.2021

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Als Filialist hat Velo Plus nicht nur durch das Volumen bedingte Vorteile im Einkauf: Die Administration in der Zentrale in Wetzikon ist stark genug aufgestellt, um Schutzkonzepte bis in die Details auszuleuchten und in Rücksprache mit kantonalen Behörden das Zulässige auszuloten. Genau dies hat Velo Plus nach der erneuten Schliessung der Ladenlokale per 19. Januar getan. In einem Newsletter wurde Ende vergangener Woche gegenüber Endverbrauchern kommuniziert, welche Produktkategorien trotz geschlossener Ladenlokale verkauft werden dürfen. Voraussetzung ist dabei eine funktionierende Kommunikation mit der Kundschaft über digitale Kanäle.

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Für den Verkauf von Velos, Bekleidung und anderer, beratungsintensiver Produkte setzt
auch Veloplus nach wie vor auf digitale Hilfen wie die Beratung per Live-Video. Foto: zVg

Eine Umstellung auf ein Click&Collect-Modell mit Warenpräsentation im Internet ist für beratungsintensivere Produktkategorien wie Velos, Bekleidung, Rollentrainer oder Taschen zwingend. Hier sind Lieferanten oder Händler gefordert, um aktuell lieferbare Produkte in den Vordergrund zu schieben. Laut Veloplus darf aber sogar ein Teil des Ladenlokals wieder für den Verkauf mit persönlicher Beratung geöffnet werden. Dies betreffe nicht nur dringend benötigte Teile wie Reifen und Schläuche, Veloketten sowie Brems- und Schaltkabel, sondern auch Veloschlösser, für die Sicherheit wichtige Teile wie Scheinwerfer, Schmier- und Reinigungsmittel, Rücklichter und Velohelme sowie Sporternährung.

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Wichtig: Auch bei reduziertem Betrieb im Ladenlokal gelten weiterhin die Tragpflicht für
Nasen-Mund-Schutzmasken und das Schutzkonzept von 2rad Schweiz. Foto: LvR

Als Geschäftsführer von 2rad Schweiz wurde auch Daniel Schärer auf den Newsletter von Veloplus aufmerksam - und nahm sogleich mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Kontakt auf, um die Sachlage zu klären. «Das SECO hat mir heute bestätigt, dass den Kunden gewisse Produkte im Laden zugänglich gemacht werden dürfen und auch eine persönliche Beratung für diese Produkte erfolgen kann. Dabei geht es um Ersatzmaterial wie Bereifung, Ketten, Kabel, Schlösser, Reinigungs- und Schmiermittel sowie um Sicherheitskomponenten wie Helme, Leuchten und Schlösser», so Daniel Schärer. 2rad Schweiz hat diese Neuerung bereits auf der Verbands-Website kommuniziert und das Schutzkonzept entsprechend aktualisiert.

www.veloplus.ch
www.2radschweiz.ch

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