Ab Mai gilt in Luxemburg, was sich viele Velofahrende auch für die Schweiz wünschen. Das Grossherzogtum führt einen Mindestabstand für das Überholen von Fahrrädern ein. Künftig müssen Autos beim Vorbeifahren einen Abstand von 1,5 Metern zu Velos halten.
Was die neue Regel in der Praxis bedeutet, beschreibt in Artikel im Luxemburger «Tageblatt» wie folgt: «Autofahrer müssen künftig bei zweispurigen Strassen die Gegenspur nutzen, um Fahrradfahrer zu überholen.»
Der Überholabstand wird im Luxemburger «Code de la route» geregelt. Eine überarbeitete Fassung des Strassenverkehrsrechts des Beneluxstaates tritt am 1. Mai in Kraft. Die Neuregelung will mit mehreren Massnahmen das Radfahren sicherer machen.
In der Schweiz sieht die Politik derzeit keinen Grund für die Einführung eines klar definierten Überholabstands. Pro Velo bedauert diese Haltung. Laut dem Interessenverband würde eine solche gesetzliche Bestimmung entscheidend zur Sicherheit der Velofahrenden beitragen.
Mit der Kampagne «Abstand ist Anstand» will Pro Velo die Bevölkerung für einen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen sensibilisieren. Damit spricht sie Auto- und Velofahrende gleichermassen an. Auf der Webseite www.1m50.ch gibt es zahlreiche Praxisbeispiele und Hintergrundinformationen zum Thema.
Weitere Informationen
1m50.ch
Gefährliche Nähe
tageblatt.lu
Foto: Mirjam Graf