Wälder sind beliebte Naherholungsgebiete. Entsprechend sind immer mehr Menschen zu Fuss und mit dem Velo oder Mountainbike in den Wäldern unterwegs. Auch in Deutschland. Für Radfahrende und Bikerinnen könnte es künftig in unserem nördlichen Nachbarland aber schwierig werden, Waldwege zu befahren.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von Minister Cem Özdemir hat das Waldgesetz überarbeitet. Die angepasste Fassung liegt aktuell als «Referentenentwurf» vor, was bedeutet, dass das Gesetz von der deutschen Bundesregierung noch nicht verabschiedet wurde.
Weniger Wege für Velos und Mountainbikes
Der überarbeitete Gesetzesentwurf schränkt die Waldnutzung für Radfahrerinnen und insbesondere Mountainbiker ein. Kommt das Gesetz in der aktuell vorliegenden Form durch, ist das Fahren mit Velos nur noch auf «Strassen und dafür geeigneten Wegen zulässig».
Nicht geeignet laut Paragraf 29 sind «Feinerschliessungslinien wie Rückegassen (a. d. R. forstwirtschaftliche Weg zum Transport von gefällten Bäumen bis zu befestigten Waldstrassen), Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade».
Keine Trails in Navigationsapps wie Komoot
Wie Inside Digital berichtet, könnte das neue Waldgesetz aber auch die Verwendung von Routenportalen einschränken. So halte Paragraf 33 des Gesetzesentwurfs fest, dass das Anlegen «von virtuellen Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfe».
Wer seine Fahrt mit dem Gravel- oder Mountainbike auf einem nicht offiziellen Weg aufzeichnet und auf etwa auf der beliebten Plattform Komoot anderen zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Einschränkungen auch in der Schweiz
Auch in der Schweiz ist das Velofahren im Wald aufgrund eines veralteten Gesetzesparagrafen aus dem Jahre 1958 nur auf breiten, mit Kies befestigten Waldstrassen erlaubt.
Das Strassenverkehrsgesetz besagt: «Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss oder Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.»
Welche Wege sich für Velos eignen, hat sich seither aber stark geändert. Mit Mountainbikes und modernen Gravelbikes ist das Befahren von Wanderwegen oder kleinen Forstpfaden problemlos möglich. Wer das tut, bewegt sich hierzulande aber in einer gesetzlichen Grauzone.







