Wegen der noch immer hohen Anzahl täglicher Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus hat der Bundesrat Mitte Oktober die Maskenpflicht verschärft. Diese gilt seither auch in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und neuerdings sogar an stark frequentierten Orten im Freien. Erste Kantone wie Genf und Neuenburg gehen noch weiter und schreiten bereits zu Mini-Lockdowns. Während diesen müssen die Verkaufslokale des Detailhandels wieder mit wenigen Ausnahmen, etwa Apotheken und Lebensmittel-Läden, schliessen. Das gilt so auch für Veloläden, nicht aber für die Werkstatt.

Ob bei Events, im oder oder vor dem Ladenlokal: Bei Kundenkontakt ohne 1.5 Meter
Distanz greift die Tragepflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken. Foto: LvR
2rad Schweiz hat wegen dieser Entwicklung zusätzlich zum bestehenden Schutzkonzept für die Zweiradbranche aktualisierte Empfehlungen auf der Website publiziert. Diese zielen darauf ab, angesichts zunehmender Infektionsfallzahlen eine Ansteckung des Personals im Verkauf wie in der Werkstatt zu vermeiden. Denn als Folge einer Ansteckung einer einzelnen Person droht eine Quarantäne für alle Angestellten, wodurch eine Schliessung des Geschäfts während rund zwei Wochen droht. Zentral ist zunächst die Einhaltung der Vorgaben der Behörden bezüglich Maskenpflicht, Abstand und Hygienemassnahmen.
Klare Signalisierungen helfen den Angestellten wie der Kundschaft, das Schutzkonzept
einzuhalten und den Kreis exponierter Mitarbeiter klein zu halten. Foto: LvR
Zudem rät 2rad Schweiz, nicht zwingende Kontakte innerhalb des Betriebs zu vermeiden, etwa zwischen Werkstatt und Büro. Damit die Mechaniker ohne Maske arbeiten können, sollte Kundschaft nicht zur Werkstatt vorgelassen werden. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit eventueller Infektionen empfiehlt sich, bei allen Angestellten jeden Morgen die Temperatur zu messen und diese in eine Liste einzutragen. Um zu vermeiden, dass die gesamte Belegschaft in Quarantäne geschickt wird, rät 2rad Schweiz zudem, die Mitarbeitenden wenn möglich in zwei Teams aufzuteilen. So fällt bei einer allfälligen Infektion nur die Hälfte des Personals wegen Quarantäne aus.







