Pack die Badenudel ein

Mit wie viel Abstand Velofahrende auf der Strasse überholt werden, ist in der Schweiz nicht klar geregelt. Radfahrende wissen: Der Abstand ist oft zu knapp. Mit einer Aktion hat Pro Velo in Bern auf diesen Missstand hingewiesen.

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Julie Nielsen
30.04.2019

Mehr als zwei Drittel der Velofahrenden berichten in einer repräsentativen Umfrage pro velo von Pro Velo, VCS, BfU, Suva und TCS, dass sie regelmässig knapp überholt werden. Jeder zehnte Velounfall in der Schweiz entsteht gemäss Pro Velo beim Überholen oder Vorbeifahren. Dennoch fehlen im Verkehrsrecht konkrete Überholmasse, um die Sicherheit der Velofahrenden zu gewährleisten.

Pro Velo Schweiz fordert mit der Petition «Abstand ist Anstand» einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von Velofahrenden von 1 bzw. 1,50 Meter – wie er in vielen anderen europäischen Ländern bereits gilt.  
In der Schweiz ist der Abstand nur im Grundsatz geregelt: Das Gesetz verlangt «ausreichend Abstand» und besondere Rücksichtnahme. Was das Ausreichend in Zentimetern heisst, ist unklar. Laut Initianten wird in der Schweiz entsprechend knapper überholt als in Ländern mit gesetzlich vorgeschriebenem Mindestabstand. Bei Pro Velo ist man entsprechend davon überzeugt, dass eine gesetzliche Regelung zur Sensibilisierung der Autofahrenden und zu besserem Überholen führt.

Der Konvoi der Badenudel-Aktion zieht durch Bern.

Mit der Badenudel für mehr Sichtbarkeit

Mit einer Badenudel-Aktion wurde am 27. April in Bern auf das Problem hingewiesen. Der Nationalrat und Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer radelte zusammen mit Delegierten des Verbands und Veloaktivistinnen durch die Hauptstadt zum Bundeshaus. Mit farbigen Badenudeln auf dem Gepäckträger zeigte der Konvoi, wie viel Mindestabstand aus Sicht der Radfahrenden wünschenswert ist.

Abstand ist Anstand

Die Petition kann online unterzeichnet werden: www.1m50.ch  

 

Fotos: Franziska Scheidegger

 

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