Astra: Neue Vorschriften für E-Bikes

Die Velohelm-Pflicht für alle E-Bikes konnte zwar abgewendet werden. An der Tachopflicht für schnelle E-Bikes und am Tagfahrlicht für alle E-Bikes hält das Bundesamt für Strassen aber fest und sorgt so für Stirnrunzeln.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 05.01.2022

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Seit vielen Jahren strebt der Bundesrat danach, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen und die Anzahl der Toten und Verletzten zu senken. Als Teil dieser Bestrebung sollte im vergangenen Herbst die bisher nur für schnelle E-Bikes geltende Helmtragepflicht auf alle Velos mit Hilfsantrieb ausgeweitet werden. Dieser Schritt konnte durch ein gut koordiniertes Lobbying verschiedener Interessengruppen und Verbände verhindert werden. Dennoch hat der Bundesrat eine Woche vor Weihnachten per Verordnung einige neue Vorschriften für schnelle E-Bikes erlassen, die gestaffelt in Kraft treten werden - mit dem Ziel, die Unfallzahlen zu senken.

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Ob sauber im Rahmen integriert wie bei Stromer oder einfach am Lenker montiert:
Displays mit Tachofunktion sind bei fast allen schnellen E-Bikes ab Werk verbaut.

Damit diese sich auch in 20er und 30er-Zonen an die Tempolimite halten, wird für schnelle E-Bikes eine Tachopflicht eingeführt. Um der Branche Zeit für die Planung und Umstellung der Produktion zu geben, räumt das Bundesamt für Strassen (Astra) dieser Übergangsfristen ein: Für neu in Verkehr gesetzte, schnelle E-Bikes gilt die Tachopflicht per 1. April 2024. Bereits verkaufte, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden. Während diese Übergangsfristen von Rechtsbürgerlichen als viel zu grosszügig bemessen kritisiert werden, hält sie  der Verband Pro Velo Schweiz für angemessen - insbesondere für Produzenten, Importeure und Fachhändler.

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Das Astra sieht beim Tagfahrlicht leider keine Ausnahme für sportliche Modelle
vor. Velosuisse kritisiert dies als unnötige Hürde zur Nutzung von E-Bikes.

Während die Tachopflicht zwar beschlossen ist, aber noch eine ganze Weil nicht in Kraft tritt, sieht es beim Tagfahrlicht anders aus: Dieses ist an sämtlichen E-Bikes ab dem 1. April 2022 Pflicht. Während die Lichtanlage bei E-Bikes für Alltag und Touren in der Regel ab Werk verbaut ist, sieht dies bei sportlich orientierten E-Mountainbikes und E-Rennvelos anders aus. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) begrüsst diese neuen Vorschriften als der Sicherheit förderlich. Dagegen mahnt Pro Velo an, dass nur eine velogerechtere Infrastruktur mit getrennten Flächen für Velos und Motorfahrzeuge die Sicherheit im Velosattel wirklich zu verbessern vermöge.

Fotos: zVg Stromer, Riese & Müller, LvR

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86468.html

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