Keine Haftpflicht für E-Bikes

Die Europäische Kommission wollte eine zwingende Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für Elektrovelos einführen. Die Pläne stiessen auf Widerstand seitens der europäischen Velolobby ECF. Nach einer Entscheidung der vorberatenden Parlamentskommission scheint das Thema nun aber vom Tisch zu sein. 

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Laurens van Rooijen, Fabian Baumann
29.01.2019

Die Europäische Kommission unterbreitete im Mai 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Motorfahrzeughaftpflicht auf EU-Ebene. Ein Teil der Anpassungen sah vor, für alle Elektrovelos eine obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung einzuführen. Und zwar auch für E-Bikes, deren Tretunterstützung bei 25 km/h endet und die somit in den meisten EU-Staaten – und auch in der Schweiz – als normales Fahrrad gelten. «Wenn der Vorschlag ein Gesetz wird, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die Millionen europäischer Bürger davon abhält, ihr Elektrovelo zu benutzen», sagte Adam Bodor. Die Bemühungen und Investitionen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität würden so mit einem Schlag zunichtegemacht, führte der Mitarbeiter der europäischen Fahrradlobby ECF weiter aus.

Kritik von der Velobranche

Neben der Velolobby machte sich auch die Fahrradbranche gegen eine zwingende Haftpflichtversicherung für alle E-Bikes stark. Die Folgen einer solchen Gesetzesänderung könnten fatal sein, so die Befürchtung: Der in vielen EU-Ländern erst richtig Fahrt aufnehmende E-Bike-Boom könnte durch neue Vorschriften und daraus resultierende Kosten abgewürgt werden. Angesichts der starken Stellung hiesiger Anbieter wie Flyer und Stromer im Exportgeschäft betraf diese Frage auch die Branche in der Schweiz. Vereine und Lobby-Verbände wie ECF (European Cyclists’ Federation), CIE (Cycling Industry Club), Conebi (Vereinigung der europäischen Veloindustrie) oder der Verbund Service und Fahrrad VSF schlugen Alarm und wiesen in Brüssel eindringlich auf die Problematik hin.

Schnelles E-Bike des Schweizer Herstellers Stromer.
Der Schweizer Hersteller Stromer fokussiert stark auf schnelle E-Bikes – und wäre von einem Haftpflichtobligatorium direkt betroffen gewesen.

Aktives Lobbying zeigt Erfolg

Aufgrund der Abstimmungen im zuständigen IMCO-Ausschuss (IMCO: Internal Market and Consumer Protection) scheint eine Zustimmung des EU-Parlaments zu einem Haftpflichtobligatorium für alle Typen von E-Bikes nun aber vom Tisch. Manuel Marsilio, General Manager von Conebi, erklärt: «Ich danke den Mitgliedern des IMCO-Ausschusses, die unsere Position unterstützt haben: Wir werden jetzt mit den Mitgliedstaaten die Diskussion beginnen, um sicherzustellen, dass die neue Kfz-Versicherungsrichtlinie keine E-Bikes in ihren Geltungsbereich einbezieht. Dies ist ein entscheidender Moment im Prozess der Befürwortung.»

ECF Advocacy Director Adam Bodor sagt: «Dies ist eine vernünftige Entscheidung des IMCO-Ausschusses des Europäischen Parlaments. Wir sind froh, dass sie mit der Fahrradgemeinschaft übereinstimmen, dass E-Bikes nicht als Kraftfahrzeug definiert werden müssen und keine Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, der Führung des Berichterstatters Charanzová und des Parlaments zu folgen, um E-Bikes von dieser Richtlinie auszuschliessen.»

Manuel Marsilio von Conebi, Adam Bodor von ECF und Albert Herresthal vom VSF.
Zeigen sich erfreut vom Kommissionsentscheid (von links): Manuel Marsilio?von von Conebi, Adam Bodor von ECF und Albert Herresthal vom VSF.

Albert Herresthal vom VSF kommentiert den Vorgang wie folgt: «Wir sind froh, dass eine Belastung des Pedelec-Marktes durch eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nun wahrscheinlich vermieden werden kann. Es ist grossartig, in welchem Masse sich VSF-Mitglieder in Deutschland, Österreich und Belgien in den letzten Tagen engagiert haben, in dem sie die Europaabgeordneten massenhaft angeschrieben haben. Die Entscheidung der EU-Parlamentarier im Ausschuss verdient Respekt, weil sie eine Güterabwägung vornehmen mussten. Mit der Zwangsversicherung sollten potentielle Unfallopfer materiell geschützt werden, was grundsätzlich nachvollziehbar ist. Nun deutet sich an, dass die EU-Länder zu dieser Frage individuelle Lösungen entwickeln können – ein kluger Kompromiss.»

Einzelregelungen denkbar

Noch nicht vom Tisch sind damit allerdings nationale Sonderzüglein: Den einzelnen EU-Mitgliedsländern soll es freigestellt werden, eine Haftpflichtversicherung für E-Bikes einzuführen. Zum für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Regelfall dürfte dies nun aber nicht werden.

 

Fotos: www.pd-f.de / Kay Tkatzik, ZVG

 

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