Keine E-Bike-Kennzeichenpflicht in der EU

Die EU unterzieht die Kennzeichenpflicht für Kraftfahrzeuge einer Revision. Dabei wurde auch geplant, eine Nummernpflicht für langsame E-Bikes einzuführen. Dieser Vorschlag ist nun aber vom Tisch.

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 28.06.2021

Die Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU über eine obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat gegen Haftpflicht versichertes Fahrzeug in der gesamten EU in den Genuss der Deckung kommt.

Schon zu Beginn des Jahres 2019 lag in Brüssel ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der die Versicherungspflicht von den schnellen E-Bikes auf alle Velos mit elektrischem Hilfsmotor ausweiten wollte, da diese neu als Kraftfahrzeuge definiert werden sollten.

Gegen dieses Ansinnen, das den E-Bike-Boom wohl schnell beendet hätte, richteten sich die European Cyclists’ Federation (ECF) und die Vereinigung der europäischen Veloindustrie (Conebi). Dank ihres intensiven Lobbyings konnte das Ansinnen der EU-Kommission vom EU-Parlament abgeblockt werden.

Erneuter Anlauf zur Kennzeichenpflicht

Im Rahmen von Verhandlungen zur weiteren Harmonisierung von Regeln für Kfz-Versicherungen kam nun die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für alle E-Bikes wieder auf die Traktandenliste. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stellte sich aber unmissverständlich gegen dieses Ansinnen – und setzte sich damit durch: Eine Überregulierung des E-Bike-Markts müsse aus wirtschaftlichen wie verkehrspolitischen Gründen vermieden werden.

Das sind gute Nachrichten für Hersteller von E-Bikes, denn dadurch bleiben die Hürden für die Nutzung von E-Bikes so tief wie bis anhin und der Boom dürfte anhalten. Ebenfalls ausgenommen von der Versicherungs- und Kennzeichenpflicht sind Rasenmäher, Kinder-Fahrzeuge und Boliden, die nur auf Rennstrecken benutzt werden.

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