Rückwirkend auf den 1. Januar 2025 hat Italien die Regeln für den Velotransport am Heck eines Autos angepasst. Bisher war es in Italien Pflicht, an einem Heckfahrradträger zusätzlich eine reflektierende, bauartgeprüfte rot-weisse Warntafel anzubringen.
Diese Regelung wurde nun aber wieder gestrichen. Ab sofort reicht es aus, wenn der Heckveloträger über ein Nummernschild und eine eigene Beleuchtung verfügt. Wer aus der Schweiz mit Velo und Auto nach Italien in die Ferien fährt, muss damit keine speziellen Vorkehrungen mehr treffen.
Anzumerken ist, dass die Regel allerdings nur für Fahrradträger gilt, die an der Anhängerkupplung befestigt werden können.
Unterschiedliche Regelung in Europa
In der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und Italien ist das Anbringen einer Warntafel an einem Fahrradheckträger für Autos nicht vorgeschrieben. Anders sieht das jedoch in Frankreich, Portugal oder Spanien aus. Wer mit Auto oder Camper und Velo in die Ferien reist, tut gut daran, sich über die jeweiligen Strassenverkehrsvorschriften zu informieren.