Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
05.03.2024
Auch in der Schweiz wurde der Verkauf der Babboe-Cargobikes gestoppt. Wer ein Lastenvelo des niederländischen Herstellers trotzdem nutzt, geht ein doppeltes Risiko ein. Versicherungen zahlen nicht.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
05.03.2024
Die niederländischen Behörden haben den Cargobike-Produzenten Babboe dazu gezwungen, seine Produkte sofort aus dem Verkauf zurückzuziehen. Dies, nachdem Ermittlungen ergeben haben, dass eine grosse Zahl Meldungen über gebrochene Rahmen beim Hersteller eingegangen war. Auch in der Schweiz hat Babboe den Verkauf gestoppt. Einen Rückruf gibt es noch nicht. Auf der Webseite Babboe Schweiz steht: «Des Weiteren bereitet Babboe zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemeinsam mit der NVWA die Rückrufaktion der betroffenen Babboe-Modelle vor. Eigentümer von Babboe-Modellen werden hierzu schnellstmöglich informiert».
Wer ein betroffenes Babboe-Velo besitzt, sollte dieses aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzen. Nicht nur, weil es zu schweren Unfällen kommen kann, sondern auch, weil man im Schadensfall nicht versichert ist. Besitzerinnen können lediglich auf einen Rückruf des Herstellers hoffen und darauf, dass dieser die Cargobikes nachrüsten kann oder eine angemessene Entschädigung zahlt. Der volle Kaufpreis wird aber normalerweise nicht rückerstattet. Auch eine Garantie gilt für gewöhnlich nur für tatsächlich aufgetretene Mängel und ist allein darauf gerichtet, dass diese Defekte repariert werden.
Das Strassenverkehrsgesetz (Art. 29 SVG) schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand verkehren dürfen. Fahrzeugführer, Mitfahrende und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.
Die Versicherung «Die Mobiliar» schreibt auf Anfrage von Velojournal: «Wird ein Fahrzeug verwendet, das diese Sicherheit nicht gewährleistet, kann dies für den Fahrzeughalter/-lenker möglicherweise verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Allenfalls wird er wegen Verstosses gegen die erwähnte Vorschrift mit einer Busse bestraft. War der nicht betriebssichere/nicht vorschriftsmässige Zustand des Fahrzeuges die Ursache für einen Drittschaden, dann ist zu prüfen, ob das Führen eines von einem Rückruf betroffenen Fahrzeuges als grobfahrlässig angesehen werden muss. Wenn ja, dann kann die Haftpflichtversicherung die Leistungen kürzen.
Ob ein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt, muss im Einzelfall aufgrund der konkreten Umstände entschieden werden. Insbesondere müsste geprüft werden, ob die verunfallte Person Kenntnis des Fahrzeugrückrufs hatte.»
Auch bei der obligatorischen Unfallversicherung kann es wegen der groben Fahrlässigkeit zu Kürzungen kommen. Laut Mobiliar könnte dabei das Taggeld (während 2 Jahren) gekürzt werden. Die Heilungskosten werden aber von der Versicherung übernommen.
Bereits 2019 gab es einen Rückruf wegen Herstellungsfehlern seitens Babboe. Einerseits weil an den Rahmen von älteren «City»-Modellen teilweise Haarrisse auftraten und bei neueren Modellen Schweissfehler vorlagen. Die betroffenen Rahmen wurden von Babboe ausgetauscht.

Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
29. November 2025 bis 21. Januar 2026
European Outdoor Film Tour
Die European Outdoor Film Tour bringt auch 2025/26 wieder die besten Outdoorsport- und Abenteuerfilme der...
14. Dezember 2025
Velo Basics Workshop – Learn. Fix. Ride.
Hands-on Workshop für alle, die lernen möchten, wie man kleine Pannen selbst behebt und das Bike fit hält –...
09. Januar 2026
Adventure Nights mit Tobias Renggli – Europa & Gipfeli-Projekt
Tobias Renggli (22) aus der Schweiz ist bekannt für seine spektakulären Bike-Abenteuer: Mit 18 durchquerte...
15. Januar 2026
Velo Basics Workshop – Learn. Fix. Ride.
Hands-on Workshop für alle, die lernen möchten, wie man kleine Pannen selbst behebt und das Bike fit hält –...
30. Januar 2026
Adventure Nights mit Tobias Renggli – Europa & Gipfeli-Projekt
Tobias Renggli (22) aus der Schweiz ist bekannt für seine spektakulären Bike-Abenteuer: Mit 18 durchquerte...
Zu den Terminen
Cycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch