Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
05.03.2024
Auch in der Schweiz wurde der Verkauf der Babboe-Cargobikes gestoppt. Wer ein Lastenvelo des niederländischen Herstellers trotzdem nutzt, geht ein doppeltes Risiko ein. Versicherungen zahlen nicht.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
05.03.2024
Die niederländischen Behörden haben den Cargobike-Produzenten Babboe dazu gezwungen, seine Produkte sofort aus dem Verkauf zurückzuziehen. Dies, nachdem Ermittlungen ergeben haben, dass eine grosse Zahl Meldungen über gebrochene Rahmen beim Hersteller eingegangen war. Auch in der Schweiz hat Babboe den Verkauf gestoppt. Einen Rückruf gibt es noch nicht. Auf der Webseite Babboe Schweiz steht: «Des Weiteren bereitet Babboe zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemeinsam mit der NVWA die Rückrufaktion der betroffenen Babboe-Modelle vor. Eigentümer von Babboe-Modellen werden hierzu schnellstmöglich informiert».
Wer ein betroffenes Babboe-Velo besitzt, sollte dieses aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzen. Nicht nur, weil es zu schweren Unfällen kommen kann, sondern auch, weil man im Schadensfall nicht versichert ist. Besitzerinnen können lediglich auf einen Rückruf des Herstellers hoffen und darauf, dass dieser die Cargobikes nachrüsten kann oder eine angemessene Entschädigung zahlt. Der volle Kaufpreis wird aber normalerweise nicht rückerstattet. Auch eine Garantie gilt für gewöhnlich nur für tatsächlich aufgetretene Mängel und ist allein darauf gerichtet, dass diese Defekte repariert werden.
Das Strassenverkehrsgesetz (Art. 29 SVG) schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand verkehren dürfen. Fahrzeugführer, Mitfahrende und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.
Die Versicherung «Die Mobiliar» schreibt auf Anfrage von Velojournal: «Wird ein Fahrzeug verwendet, das diese Sicherheit nicht gewährleistet, kann dies für den Fahrzeughalter/-lenker möglicherweise verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Allenfalls wird er wegen Verstosses gegen die erwähnte Vorschrift mit einer Busse bestraft. War der nicht betriebssichere/nicht vorschriftsmässige Zustand des Fahrzeuges die Ursache für einen Drittschaden, dann ist zu prüfen, ob das Führen eines von einem Rückruf betroffenen Fahrzeuges als grobfahrlässig angesehen werden muss. Wenn ja, dann kann die Haftpflichtversicherung die Leistungen kürzen.
Ob ein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt, muss im Einzelfall aufgrund der konkreten Umstände entschieden werden. Insbesondere müsste geprüft werden, ob die verunfallte Person Kenntnis des Fahrzeugrückrufs hatte.»
Auch bei der obligatorischen Unfallversicherung kann es wegen der groben Fahrlässigkeit zu Kürzungen kommen. Laut Mobiliar könnte dabei das Taggeld (während 2 Jahren) gekürzt werden. Die Heilungskosten werden aber von der Versicherung übernommen.
Bereits 2019 gab es einen Rückruf wegen Herstellungsfehlern seitens Babboe. Einerseits weil an den Rahmen von älteren «City»-Modellen teilweise Haarrisse auftraten und bei neueren Modellen Schweissfehler vorlagen. Die betroffenen Rahmen wurden von Babboe ausgetauscht.

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