Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
05.12.2022
Etwas mehr als vier Jahre nach dem überwältigenden Ja der Schweizer Stimmberechtigten zum «Bundesbeschluss Velo» tritt am 1. Januar 2023 das Veloweggesetz in Kraft. Kantone müssen dann Velowegnetze planen und bauen.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
05.12.2022
Das Veloweggesetz nimmt den Bund und die Kantone in die Pflicht, sich um die Veloinfrastruktur zu kümmern. (Foto: Fabian Baumann)
Im September 2018 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer dafür aus, das Velofahren stärker zu fördern. Knapp dreiviertel der Stimmberechtigten sagten damals Ja zum «Bundesbeschluss Velo».
Der Bund erhielt damit die Möglichkeit und die Pflicht, die Kantone bei der Planung eines zusammenhängenden Radwegnetzes zu unterstützen.
Im März 2022 segnete das Schweizer Parlament das dazugehörige Veloweggesetz ab. Es stützt sich auf Artikel 88 der Bundesverfassung und verpflichtet die Kantone, bis Ende 2043 auf ihren Strassen ein Velowegnetz planen und bauen.
Und auch der Bund steht in der Pflicht: Er hat die Hoheit über rund 500 Kilometer Nationalstrassen dritter Klasse, auf denen auch Velos verkehren. Auf diesen Strassen muss er Veloanlagen «in hoher Qualität» planen und erstellen.
Gegen das vom National- und Ständerat verabschiedete Veloweggesetz wurde innerhalb der gesetzlichen Frist kein Referendum ergriffen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von Anfang Dezember darum beschlossen, dass das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

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