Das gehört an jedes Velo und E-Bike

Wer keine Busse riskieren will, rüstet sein Velo besser gemäss Vorschrift aus. Was die gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder und E-Bikes in der Schweiz sind, fasst unsere Übersicht zusammen.

Aline Kuenzler, Autorin (aline.kuenzler@velojournal.ch)
News, Ratgeber, 29.07.2024

Das Velo ist das schlichteste und einfachste Fahrzeug für die individuelle Mobilität. Zwei Räder, ein Lenker; und schon kann pedaliert werden.

Damit ein Velo oder E-Bike allerdings auf der Strasse fahrend darf, braucht es eine vorgeschriebene Ausrüstung. Die Schweizer «Verordnung über technische Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge VTS» legt die obligatorische Ausrüstung an E-Bikes und Velos fest.

Gerade bei den Zweirädern mit elektrischer Tretunterstützung sind in den letzten Jahren einige Vorschriften hinzugekommen. Velojournal fasst die aktuellen Regelungen für die verschiedenen Fahrzeugklassen kurz zusammen.

Wie muss ein Velo in der Schweiz ausgestattet sein?

Für Velos ohne Elektroantrieb ist folgende Ausrüstung vorgeschrieben:

  • 2 kräftige Bremsen, die unabhängig voneinander auf die zwei Räder wirken
     
  • Rückstrahler am Velo von mindestens 10 cm2, vorne weiss und hinten rot
     
  • Rückstrahler an den Pedalen, ausser an Renn- oder Sicherheitspedalen
     
  • Ein ruhendes Licht, vorne weiss und hinten rot in Tunnels, bei Dämmerung und nachts
     
  • intakte Pneu, deren Gewebe nicht sichtbar ist

Welche Regeln gelten für Elektrovelos?

Für Velos mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 25 km/h (langsame E-Bikes) ist zusätzlich folgende Ausrüstung vorgeschrieben:

  • Veloglocke, keine andere Warnvorrichtung erlaubt
     
  • Vorderlicht auch am Tag (Tagfahrlicht)

Diese Ausrüstung gehört an ein schnelles E-Bike

Für Velos mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h (schnelle E-Bikes, auch Speedpedelecs genannt) gelten zusätzlich folgende Ausrüstungsvorschriften:

  • Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer. Ein Fahrradhelm genügt
     
  • Veloglocke oder andere Warnvorrichtung (elektrische Hupen sind erlaubt)
     
  • Rückspiegel
     
  • gelbe Nummer mit obligatorischer Haftpflichtversicherung
     
  • Geschwindigkeitsanzeige (Tacho) für S-Pedelecs, die nach dem 01.04.2024 in Verkehr gesetzt werden. Ab dem 01.04.2027 ist ein Tacho für alle schnellen Elektrovelos in der Schweiz verpflichtend.

Die gesetzlichen Vorschriften werden laufend angepasst. Dabei kommen nicht nur neue Vorschriften hinzu. Überholte Ausrüstung wird gestrichen. So müssen Velos seit 2017 weder über eine Glocke noch über einen Sattel verfügen.  

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