In immer mehr Schweizer Städten Dörfern sieht man sie: die Cargobikes. Waren die Lastenräder einst höchstens bei Enthusiasten oder Velokurierinnen im Einsatz, sieht man immer häufiger Transporträder auf den Strassen.
Auch die Statistik der Schweizer Hersteller- und Importeursvereinigung Velosuisse bestätigt, dass die Verbreitung von Lastenvelos in der Schweiz zunimmt.
Platz in den Städten ist rar
Um ihr Leistungsvermögen voll entfalten zu können, brauchen Lastenvelos aber Platz in den Städten. Und zwar nicht nur während der Fahrt auf der Strasse oder den (zu) schmalen Radwegen, sondern auch am Strassenrand. Hier setzt Delphine Klopfenstein an.
Die Nationalrätin der Grünen fordert den Bundesrat in einer Motion dazu auf, «die Signalisationsverordnung dahingehend anzupassen, dass Autoparkplätze für das Abstellen von Transportvelos generell benutzt werden dürfen».
Viel Potenzial für Lastenvelos
Klopfenstein begründet ihre Motion mit dem hohen Potenzial, das Cargobikes besässen. Etwas mehr als die Hälfte des motorisierten Verkehrs in europäischen Städten könnte auf Lastenräder verlagert werden, so die Nationalrätin. Das gehe aus einer Studie von Cyclelogistics im Auftrag der Europäischen Union hervor.
Aktuell könne dieses Potenzial aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschöpft werden: unter anderem hinderten die fehlenden Abstellflächen eine stärkere Verbreitung der Lastenvelos.
Eine einfache Möglichkeit sieht Delphine Klopfenstein darum darin, Autoparkplätze generell für das Abstellen von Cargobikes freizugeben.
Bundesrat ist anderer Ansicht
Heute dürften Lastenvelos auf Parkierungsflächen für Velos und Mofas sowie auf Trottoirs abgestellt werden, sofern ein 1,5 m breiter Raum für den Fussverkehr frei bleibe, heisst es in der Antwort des Bundesrats auf die Motion. Und weiter: «Die Beurteilung, wo Parkplätze für welche Fahrzeuge eingerichtet werden sollen, können die kantonalen und kommunalen Behörden am besten beurteilen.»
Klopfensteins Forderung würde zu stark in den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden eingreifen. Die Schweizer Landesregierung hält die Forderung darum für nicht zielführend und beantragt die Ablehnung der Motion. Im Rat wurde sie noch nicht behandelt.







