Astra präzisiert Vorschriften für E-Bikes

Ein Weihnachtsgeschenk waren die neuen Vorschriften für E-Bikes aus Sicht der Branche wirklich nicht. Nun hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die neuen Regeln zu Tagfahrlicht und Tachopflicht präzisiert.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 17.01.2022

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Trotz geschlossener Kritik der Velobranche im Zuge des Vernehmlassungsverfahrens hält der Bundesrat an zusätzlichen Vorschriften für E-Bikes fest - und kommunizierte die neu beschlossene Tacho- und Taglichtpflicht in der Woche vor Weihnachten. Immerhin konnte eine Ausweitung der Helmtragepflicht auf alle E-Bikes vermieden werden. Aber ab dem 1. April 2024 müssen neu in Verkehr gesetzte, schnelle E-Bikes, bei denen die Unterstützung erst bei 45 km/h aussetzt, mit einem Tacho ausgerüstet sein. Für bereits verkaufte Speed Pedelecs räumt das Bundesamt für Strassen (Astra) eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2027 ein, um einen Tacho nachzurüsten.

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Zwecks Tacho-Nachrüstung bieten sich kompakte Displays wie das «Purion» von Bosch an.

Die als Reaktion auf Anfragen von 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgte Präzisierung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) durch das Astra hält nun fest, dass diese Tachos weder offiziell geeicht sein müssen noch eine Typengenehmigung benötigen. Aber das angezeigte Tempo sollte nicht um mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Wer sich mit einem E-Bike nicht an Tempolimiten hält, riskiert in Zukunft eine Busse in der Höhe von CHF 30.- - und das auch, wenn man auf einem "langsamen" E-Bike ohne Tacho unterwegs sein sollte.

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Treks Zubehörmarke Bontrager propagiert schon länger Tagfahrlichter für
sportliche Velos - und kann so E-Bike-Besitzern aus der Klemme helfen.

Auch zum bereits ab 1. April 2022 für alle E-Bike-Typen obligatorischen Tagfahrlicht hat das Astra eine Präzisierung geliefert: Ausnahmen für Rennvelos oder Mountainbikes mit elektrischem Hilfsantrieb sind nicht vorgesehen - dafür aber auch keine Typengenehmigungspflicht. Abnehmbare LED-Leuchten werden dabei als Tagfahrlicht akzeptiert, sofern ihr Licht bis zu einer Distanz von 100 Metern sichtbar ist. Zudem dürfen solche Leuchten weder blinken noch blenden. Wegen der aktuellen Liefersituation wird 2rad Schweiz laut Verbandssekretär Daniel Schärer eine Verschiebung des Termins um ein halbes Jahr beantragen.

Fotos; zVg Cannondale, Bosch eBike Systems, Trek

www.astra.admin.ch
www.velosuisse.ch
www.2radschweiz.ch

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