Gut sechs Wochen nach der Verkündigung des zweiten Shutdowns zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie dürfen die Verkaufslokale des Detailhandels wieder öffnen. Das hatte der Bundesrat schon vor rund zehn Tagen im Grundsatz entschieden. Und daran änderte auch die Feinabstimmung mit Vertretern der Kantone und von National- und Ständerat nichts mehr. Somit ist klar: Ab dem 1. März dürfen alle Geschäfte des Detailhandels wieder Kundschaft im Verkaufslokal empfangen und das volle Sortiment anbieten. Wie das angepasst Schutzkonzept von 2rad Schweiz zeigt, gelten dabei aber weiterhin eine Tragepflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken, Distanz- und Hygienevorgaben sowie strikte Vorgaben für die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten.
Für grössere Geschäfte bietet der Sicherheitsspezialist Abus eine
technische Lösung in Form eines Kundenzählers. Video: YouTube
Die maximal zulässige Anzahl Kunden ist von der Brutto-Verkaufsfläche abhängig - also der gesamten, für die Kundschaft zugänglichen Fläche inklusive Verkaufsregale und -gestelle. Wenn diese Verkaufsfläche 40 Quadratmeter oder weniger beträgt, dürfen sich maximal drei Personen zugleich im Geschäft aufhalten. Bei grösseren Geschäften schreibt der Bundesrat die folgende Begrenzung vor: Je nach Verkaufsfläche müssen pro Person 10, 15 oder gar 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zudem empfiehlt 2rad Schweiz, die maximal zulässige Anzahl Personen im Laden im Eingangsbereich klar zu kommunizieren und die Einhaltung dieser Vorgabe ständig zu kontrollieren. Damit kehrt der Detailhandel zu den Regeln zurück, die Anfang Dezember eingeführt worden waren.







