12-Jährige auf E-Bikes?

In der Schweiz dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren mit einem E-Bike fahren. Und dies nur dann, wenn sie die Mofa-Prüfung absolviert haben. Der Ständerat will das ändern und 12-Jährigen das Fahren mit einem Elektrovelo erlauben.

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13.03.2020

Wann ist man alt genug, um mit einem E-Bike zu fahren? Der Ständerat hatte am 11. März über diese Frage zu befinden. Laut geltendem Recht müssen Jugendliche mindestens 14 Jahre alt sein, um in der Schweiz mit einem langsamen Elektrovelo (Tretunterstützung bis 25 km/h) fahren zu dürfen. Zusätzlich benötigen unter 16-Jährige den Mofa-Führerschein (Kat. M). Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche prüfungsfrei auf einen E-Bike-Sattel schwingen.

Motion will Mindestalter senken

FDP-Ständerat Martin Schmid findet diese Regelung falsch. In einer Motion fordert er, dass Jugendliche ab 12 Jahren langsame E-Bikes ohne Fahrausweis fahren dürfen. In der ständerätlichen Diskussion erhielt er von Parteikollege Hans Wicki Rückendeckung: «In den meisten benachbarten Ländern, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, besteht überhaupt kein Mindestalter für die E-Bikes. In Österreich liegt dieses bei 12 Jahren respektive, bei Bestehen einer Fahrradprüfung, bei 10 Jahren. Selbst mit der Annahme der Motion wären wir noch immer restriktiver als die anderen Staaten.»

In der Senkung des Mindestalters sehen die Motionäre aber nicht nur eine Möglichkeit, um das E-Bike-Fahren zu fördern. Eine Änderung der geltenden Regelung käme auch dem Tourismus entgegen. E-Bikes stellten im Sommer ein wertvolles Angebot dar. Für viele Touristen sei es aber unverständlich, warum ihre Kinder hierzulande nicht mit auf E-Bike-Touren könnten. Dies umso mehr, als sie sich das von zuhause ja bereits gewohnt seien.

Bundesrat ist dagegen

Anderer Meinung ist der Bundesrat. «Ich finde es wunderbar, wie Sie sich für die E-Bikes einsetzen», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga während der Diskussion im Rat. Für die Landesregierung habe die Verkehrssicherheit aber Vorrang. Dazu gehöre, dass Jugendliche sich im Verkehr sicher bewegen und die Verkehrsregeln kennen. Darum wolle man am Status quo festhalten.

Ein E-Bike ist (k)ein E-Bike

Bundesrätin Sommaruga wies zudem darauf hin, dass sich die Zulassungsvorschriften der Schweiz von jenen im EU-Raum unterscheiden. So zählten hierzulande gewisse Elektroroller – bekannt als «Vespinos» – zur gleichen Kategorie wie die langsamen E-Bikes (Leichtmotorfahrräder). Sollte das Gesetz geändert werden, dürften Jugendliche Vespinos ebenfalls ab 12 Jahren prüfungsfrei fahren. Dasselbe gelte für die derzeit beliebten Elektrotrottinette.

Mit dieser Argumentation stiess die Bundespräsidentin in der Kleinen Kammer aber nicht auf Gehör. Der Ständerat nahm Martin Schmids Motion mit 40 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit geht das Geschäft als Nächstes an den Nationalrat.

 

Foto: pixabay

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