Zu krass für Frankreich

Die französische Werberegulierungsbehörde hat die TV-Ausstrahlung eines Werbespots der Velomarke Vanmoof verboten. Der Grund: Der Clip schüre die Angst vor dem Klimawandel und stelle Autos in schlechtem Licht dar.

Laurens van Rooijen, Autor

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 02.07.2020

In der Werbung ist Kreativität gefragt. Doch der Spielraum der Werber ist nicht unendlich. So ist in Europa – im Unterschied zu den USA – vergleichende Werbung beispielsweise nicht zulässig. Bisher schien aber klar: «Vergleichend» bezog sich nur auf kommerzielle Anbieter, also Marken und deren Produkte, nicht aber auf eine komplette Produktgattung.

Das Corpus Delicti: Ein Videclip von 45 Sekunden Länge. Anders als in 99 Prozent der Werbespots für Autos sind Staus, Unfälle und Verschmutzung kein Tabu.

ARPP sagt Nein

Die französische Werberegulierungsbehörde ARPP betrat mit dem Verbot des TV-Spots von Vanmoof juristisches Neuland. Die Behörde wirft dem niederländischen Velohersteller «Angst schürende Verbildlichung des Klimawandels und eine Diskreditierung des Automobilsektors» vor. Darum untersagte sie die Ausstrahlung des am 6. Juni lancierten Werbespots im französischen Fernsehen.

Mit ihrem Veto konnte die ARPP Vanmoof aber nicht an der Verbreitung des Clips hindern. Auf Youtube erzielte er mit mehr als 1,6 Millionen Aufrufen eine beachtliche Reichweite – womit der niederländische Velobauer sein Publizitätsziel wohl mehr als erreicht hat.

Foto: Screenshot Youtube

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