Eins zu Null für Bond

Die Stadt Zürich hat 2019 eine Gebührenpflicht für Velo- und E-Trotti-Verleiher mit Freefloating-Systemen eingeführt. Daraufhin legte die Bikesharingfirma Bond, ehemals Smide, gegen die Gebühren Beschwerde ein. Und erhielt nun vom Stadthalteramt Recht.

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Laurens van Rooijen, Fabian Baumann
14.07.2020

Zürich ist ein gebranntes Kind. Von einer Nacht auf die andere wurde die Limmatstadt im Sommer 2017 mit graugelben Verleihvelos überflutet. Es folgte, was viele Städte rund um den Globus im Zusammenhang mit freefloating Bikesharing-Systemen sahen: ein Chaos aus wild abgestellten Velos, viele davon auf Flächen, die zu-Fuss-Gehenden vorbehalten sind.

Auf die O-Bikes folgten wenig später die E-Tretroller. Und wieder standen die Gefährte kreuz und quer auf Trottoirs. Die Stadt Zürich reagierte, um dem Wildwuchs einen Riegel zu schieben. Im Frühjahr 2019 erliess der Stadtrat eine neue Benutzungsordnung. Diese führte für alle Anbieter im Bereich der Sharing-Mobilität, die mehr als 30 Fahrzeuge im Umlauf haben, eine Gebühr von jährlich 120 Franken ein. Hinzukommen eine Kaution pro Fahrzeug und eine jährliche Kontrollgebühr für die gesamte Flotte.

Bond E-BikeDie neue Verordnung des Zürcher Stadtrats hätte auch das Sharing-Angebot von Bond Mobility betroffen – dagegen wehrte sich das Unternehmen erfolgreich.

Bond kritisiert Gebühren

Diese Gebühren begründete der Stadtrat mit einer übermässigen Beanspruchung des öffentlichen Grunds zu kommerziellen Zwecken, konkret dem gewerblichen Verleih. Vier Sharinganbieter akzeptierten diese Auflagen, nicht aber Bond Mobility, ehemals Smide: Das Unternehmen reichte beim Statthalteramt Beschwerde gegen die «horrenden Gebühren» ein – und bekam prompt recht.

Laut Verfügung des Amts sind Velos dafür da, auf der Strasse benutzt zu werden, darum dürften sie auch an den entsprechenden Orten abgestellt werden. Die Benutzung des öffentlichen Grundes müsse dem Anbieter daher ohne Erteilung einer besonderen Erlaubnis offenstehen. Das gilt ausser für Bond Mobility noch für ein halbes Dutzend weiterer Anbieter, die mehr als 2500 Fahrzeuge in Zürich vermieten.

Bond E-Bike NutzerDer Entscheid des Statthalteramts stellt die bisherig praktizierte Regulierung von Mobility-Sharingdiensten infrage.

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Diese Verfügung bedeutet laut dem Rechtsanwalt von Bond Mobility, dass nicht nur die neuen Gebühren der Stadt Zürich unrechtmässig seien, sondern auch die bisherige Bewilligungspraxis gegenüber privaten Sharinganbietern. Ob der Stadtrat gegen die Verfügung des Statthalteramts vor Verwaltungsgericht Beschwerde einreicht, ist im Moment noch offen. Einen Entscheid darüber will der Stadtrat erst nach den Sommerferien fällen.

Fotos: ZVG