Coronavirus: Ausnahme für Velowerkstätten

Gestern wurden vom Bundesrat verschärfte Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus eingeführt. Alle Detailhändler ausser Lebensmittelläden, Apotheken und Tankstellen müssen schliessen. Dieses Gebot gilt auch für Velohändler. Allerdings nicht für deren Werkstätten.

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Laurens van Roojien
17.03.2020

Mit der Ausrufung einer «ausserordentlichen Lage» hat der Bundesrat den Massnahmenkatalog im Kampf gegen eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nochmals deutlich ausgeweitet. Faktisch wird das öffentliche Leben ab Mitternacht und bis und mit 19. April eingefroren: Alle Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe müssen geschlossen bleiben. Im Detailhandel dürfen einzig Lebensmittelläden, Tankstellen und Apotheken weiterhin geöffnet bleiben.

Kleine Extrawurst für Veloläden 

Eine Ausnahme gibt es aber, und dabei hat sich der Bundesrat an Frankreich orientiert: Velogeschäfte dürfen zu Reparaturzwecken weiter geöffnet bleiben. Ein regulärer Ladenbetrieb mit Beratung und Verkauf ist durch diese Regelung zwar nicht abgedeckt, aber Fachhändler können auch in den kommenden Wochen und unter dem neuen Notregime ihrer Kundschaft helfen und deren Velos im Schuss halten oder reparieren. Eventueller Materialbedarf für eine Reparatur gilt dabei nicht als Verkauf und ist somit zulässig.

Corona-Velofenster bei Velo Zürich

 Service ohne Kundenkontakt

Wie man als Fachhändler mit den verschärften Vorschriften vom Bundesrat umgeht, zeigen Thomas Ernst und das Velo Zürich-Team: Kunden können an sieben Tagen in der Woche auf einer Hotline anrufen, um einen Termin abzusprechen. Darauf deponieren sie das Velo an einem der «Corona-Velo-Fenster». Nach erfolgter Reparatur und Bezahlung wird das Velo wieder in einem der Fenster deponiert und eine Benachrichtigung zur Abholung verschickt - inklusive dem Code des Zahlenschlosses, mit dem das Velo gesichert ist.

 

 

Fotos: ZVG