Corona: Vorerst keine Lockerung für Veloläden

Der Bundesrat hat am 16. April die Schrittweise Lockerung des Corona-Regimes angekündigt. Während Coiffeure bereits Ende April wieder Kunden bedienen dürfen, muss die Verkaufsfläche in Veloläden weiterhin geschlossen bleiben.

no-image

Laurens van Rooijen, Fabian Baumann
17.04.2020

Am 16. April hat der Bundesrat an einer Pressekonferenz die schrittweise Lockerung des Corona-Regimes angekündigt. Dies unter der Voraussetzung, dass die Infektionsrate in der Schweiz nicht plötzlich wieder ansteigt. Der Fahrplan der Magistraten in Richtung Normalität spiegelt bis zu einem gewissen Masse auch die Stärke der Lobbyisten wider. Der Kreis der Unternehmen, die bereits ab dem 27. April wieder Kundinnen bedienen dürfen, ist eng gezogen – und erscheint willkürlich.

Baumärkte dürfen bald wieder öffnenBaumärkte und Gartencenter dürfen sich freuen und per 27. April wieder Kundschaft bedienen.

Velohändler gucken in die Röhre

Laut dem Plan des Bundesrates dürfen zuerst Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Blumenläden sowie Anbieter von personenbezogenen Dienstleistungen – konkret Coiffeure, Tätowier- und Make-up-Studios sowie Physiotherapeuten – wieder Kunden bedienen.

Kein Wort wurde dagegen über den Sport- oder Velohandel verloren. Dabei dient Letzterer der Aufrechterhaltung der Mobilität der Bevölkerung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs. Doch für Veloläden gilt noch bis zum 11. Mai: Werkstätten dürfen offen, die Verkaufsfläche muss geschlossen sein.

Daniel SchärerIst mit der Entscheidung des Bundesrats nicht einverstanden: Daniel Schärer von 2rad Schweiz.

Enttäuschung beim Velohändler-Verband

«Der Bundesratsentscheid orientiert sich leider nicht am Sicherheitskonzept der Branche», bemängelt 2rad-Schweiz-Geschäftsführer Daniel Schärer. «Als Dachverband des Schweizerischen Zweiradgewerbes sind wir darum enttäuscht über diesen Entscheid. Unsere Betriebe haben bereits vier Wochen Erfahrung mit dieser ausserordentlichen Lage. In dieser Zeit haben sie gelernt, wie die notwendigen Abstände und Hygienevorschriften eingehalten werden können, wie der Zahlungsvorgang ablaufen muss und welche weiteren Massnahmen im Geschäft notwendig sind. Das haben die Zweiradbetriebe sehr gut gemacht.»

Coiffeurbesuch in der Corona-KriseViel Spass: So darf man sich ab dem 27. April mangels Distanz wohl den Besuch beim Coiffeur vorstellen.

Der Fahrplan des Bundesrates Richtung Normalität dürfte in den kommenden Tagen heiss diskutiert werden – der Schweizerische Gewerbeverband spricht gar von einem Schlag ins Gesicht der Detaillisten, die gegenüber Grossverteilern weiterhin diskriminiert würden. Viele Baumärkte und Gartencenter verkaufen schliesslich auch Velos.

In Deutschland wurde die Wiedereröffnung der Detailhandelsgeschäfte von deren Fläche abhängig gemacht, wobei kleinere Lokale bevorzugt behandelt wurden. Dies erscheint weniger willkürlich als das nun vom Bundesrat gewählte Vorgehen. Trotz der Unstimmigkeiten ist aber nicht damit zu rechnen, dass der Bundesrat seinen Entscheid überdenken wird.

 

Fotos: Laurens van Rooijen, Stefan Maderner / bikeundbusiness.de, ZVG