Abstand halten

Mit welchem Abstand ein Velo überholt werden soll, ist in der Schweiz nicht geregelt. Der Gesetzestext bietet Raum für viel Interpretation. Im entsprechenden Artikel heisst es lediglich, dass beim Überholen auf die übrigen Strassenbenützer «besonders Rücksicht» zu nehmen sei. Das führt zu Problemen und brenzligen Situationen. 

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Fabian Baumann
08.01.2019

Wurden Sie auf dem Velo auch schon so knapp überholt, dass der Rückspiegel des vorbeifahrenden Autos fast ihren Lenker streifte? Dann sind Sie nicht alleine. Das zeigt eine Untersuchung mit dem Titel «Sicherheit beim Velofahren». Demnach beklagt sich eine Mehrheit der Befragten darüber, dass sie auf dem Fahrrad zu «oft zu nah überholt» werden. Und auch der Praxistest bestätigt: Zu nahes Vorbeifahren ist eher Regel denn Ausnahme. Dennoch sieht der Bundesrat aktuell keinen Handlungsbedarf.

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Abstand ist Anstand

Die Kampagne «Abstand ist Anstand» will die Bevölkerung für einen Mindestabstand von eineinhalb Metern beim Überholen sensibilisieren. Damit spricht sie Auto- und Velofahrende gleichermassen an. Die Website enthält viele Praxisbeispiele und Hintergrundinfos. Zudem gibt es Kampagnenmaterial zum Bestellen, etwa Leuchtwesten mit der klaren Aufforderung, Abstand zu halten.

www.1m50.ch

 

Foto: ZVG