EU verteuert Einfuhr von E-Bikes aus China

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Laurens van Rooijen, Fabian Baumann
19.07.2018

Die Einfuhr von in China produzierten Elektrovelos in die Europäische Union wird ab sofort mit einem Antidumpingzoll belegt. Der Entscheid der EU-Kommission wurde am 18. Juli im Amtsblatt der Kommission veröffentlicht. Je nach chinesischem Hersteller fallen die Zollabgaben unterschiedlich aus. Sie beginnen bei 27,5 Prozent und reichen bis zu satten 83,6 Prozent. Der Beschluss der Kommission gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.

Dem nun gefällten Entscheid ging eine Antidumpingklage der europäischen Vereinigung der Fahrradproduzenten EBMA bei der EU voraus. Die Velohersteller sind der Ansicht, dass chinesische E-Bike-Produzenten von Subventionen der Volksrepublik profitierten und darum ihre Produkte zu günstig auf den Markt brächten. Dies zum Schaden der europäischen Hersteller. Mit der Klage will die europäische Fahrradbrache auch die noch junge Fertigung von Elektrovelos in Ländern der EU vor der Billigkonkurrenz aus Fernost schützen.

Aufgrund der Klage veranlasste die EU-Kommission eine Untersuchung. Als Resultat traf die Exekutive am 3. Mai eine erste Vorentscheidung – und ordnete die Registrierung der Importe von E-Bikes aus China an. Diese Registrierung ist notwendig, um nachträglich Zölle auf bereits importierte E-Bikes erheben zu können.

Keine Freude an den Antidumpingzöllen hat die LEVA-EU. Laut der europäischen Importeursvereinigung für leichte Elektrofahrzeuge bedeuten die Zölle den Bankrott für viele kleine bis mittlere Branchenakteure. Die Vereinigung kündigte denn auch eine Klage auf Nichtigkeit der Vorregistrierung von E-Bike-Importen aus China an.

Weitere Informationen
Amtsblatt der EU-Kommission 


 Foto: hpgruesen / pixelio.com