Bundesrat will Velofahrende nicht besser schützen

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Pro Velo Schweiz
19.02.2018

In einer Antwort auf eine Interpellation von SP-Nationalrat Matthias Aebischer sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung des Überholabstands. Pro Velo Schweiz bedauert diese Haltung. Laut dem Interessenverband würde eine solche gesetzliche Bestimmung entscheidend zur Sicherheit der Velofahrenden beitragen.

Jeder zehnte Velounfall erfolgt bei einem zu knappen Überholmanöver. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine Gesetzesbestimmung zur Sensibilisierung der Automobilisten beiträgt und die Sicherheit der Velofahrenden erhöht. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Matthias Aebischer keinen Handlungsbedarf erkennt. Die vom Bundesrat erwähnte Markierung von Radstreifen genügt nicht für die Sensibilisierung. Erstens sind diese noch lange nicht flächendeckend angebracht. Und zweitens zeigt die Erfahrung, dass Überholmanöver trotzdem oft zu knapp erfolgen, weil die Radstreifen zu schmal sind. «Wir können nicht warten, bis überall genügend breite Radstreifen aufgemalt sind; der Bundesrat soll jetzt ein Zeichen setzen», sagt der Interpellant und Präsident von Pro Velo Schweiz Matthias Aebischer.

Pro Velo Schweiz hält deshalb an der Forderung eines gesetzlichen Überholabstands von 1.5 Metern fest, wie es die Delegierten in einer Resolution vom letzten November gefordert haben. Der Verband wird auch in Zukunft die Verkehrsteilnehmenden für den Überholabstand sensibilisieren, um die Sicherheit der Velofahrenden in der Schweiz zu erhöhen.



Grafik: ZVG