Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
29.05.2026
Volle Abteile, Sperrzeiten und Reservationspflicht: Wer an schönen Wochenenden mit dem Velo in den Zug steigt, kann schnell am Perron stehen bleiben. Auch mit dem Velo-GA kann das Velo nicht immer mitfahren.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
29.05.2026
Zwischen Frühling und Herbst verschärft sich der Kampf um Veloplätze in den Zügen der SBB. In vielen IC-Zügen gilt Reservationspflicht, auf anderen Verbindungen kann gar nicht reserviert werden. Dazu kommen Sperrzeiten im Pendlerverkehr, die aber auch nicht auf allen Strecken gleich geregelt sind.
Das schöne warme Wetter lockt viele aufs Velo. Wer an sonnigen Wochenenden mit dem Velo in den Zug steigen will, braucht starke Nerven oder einen Plan B. Die Kapazitäten im Veloselbstverlad stossen regelmässig an ihre Grenzen. Besonders betroffen sind touristische Linien Richtung Alpen, Seen oder ins Tessin. An Pfingsten blieben Reisende, die mit Regionalzügen unterwegs waren, teilweise trotz gültigem Billett am Perron zurück.
Die SBB setzen deshalb seit einigen Jahren auf eine Reservationspflicht in stark ausgelasteten Fernverkehrszügen. Zwischen dem 21. März und dem 31. Oktober ist in vielen Intercity-Zügen eine Veloplatzreservation obligatorisch. Ohne Reservation droht der Ausschluss vom Transport. Auch dann, wenn theoretisch noch Platz vorhanden wäre.
Doch selbst eine Reservation löst nicht alle Probleme. Viele Züge des Regional- und Interregioverkehrs lassen sich für Velos gar nicht reservieren. Dort gilt weiterhin das Prinzip «first come, first served». Wer zu spät einsteigt, hat Pech gehabt. Besonders an Wochenenden führt das regelmässig zu überfüllten Mehrzweckabteilen und Diskussionen mit dem Zugpersonal. Die SBB arbeiten aber am Ausbau der Veloabteile. Neue Modelle werden mit sogenannten Multifunktionszonen geplant, in welchen viele Velos mitgenommen werden können. «An Wochenenden und auf Strecken, die bei Velofahrenden besonders beliebt sind, werden in Gepäckabteilen zusätzliche Plätze geschaffen», sagt SBB-Mediensprecher Reto Schärli.
Neben der Reservationspflicht auf bestimmten Zügen gibt es auch Sperrzeiten im Pendlerverkehr. Diese gelten auch für das Velo-GA. Verschiedene S-Bahn-Netze und Regionalbahnen schränken die Velomitnahme morgens und abends von circa 06:20 – 08:00 und ab 16:00 – 18:00 Uhr ein, um Platz für Pendlerinnen und Pendler zu schaffen. Nicht auf allen Pendlerstrecken sind die Zeiten gleich geregelt. Während auf der stark ausgelasteten Strecke von Winterthur nach Zürich zwischen 06:22 und 07:52 keine Velo mitgenommen werden dürfen, ist die Velomitnahme im gleichen Zeitraum von Wintertur Richtung Tösstal, Schaffhausen, Bülach oder Stein am Rhein möglich. Im Onlinefahrplan der SBB sind die Sperrzeiten mit einem durchgestrichenen Velosignet gekennzeichnet. Damit diese sichtbar sind, muss bei der erweiterten Suche die Velomitnahme ausgewählt sein. Laut SBB soll in Zukunft die digitale Anzeige an den Haltepunkten optimiert werden, damit neben den Zugabfahrten auch Angaben dazu stehen, ob der Velotransport gestattet ist oder nicht.
Die SBB verweisen auf beschränkte Kapazitäten und Sicherheitsvorgaben. Velos dürfen Fluchtwege und Einstiegsbereiche nicht blockieren, zudem steigt die Nachfrage seit Jahren kontinuierlich.
Es gibt aber die Möglichkeit der Velotasche als Alternative. Das Velo wird in eine Transporthülle verpackt und gilt damit im Zug als Gepäckstück statt als Fahrrad. Dadurch entfällt vielerorts die Reservationspflicht, ebenso Sperrzeiten für den Veloselbstverlad.
Gerade auf langen Strecken oder an Spitzentagen wird die Velotasche – als Tranzbag bei den SBB erhältlich – für viele zum Türöffner. Zwar braucht das Verpacken etwas Übung, weil das Vorderrad abmontiert werden muss, dafür reist man flexibler und unabhängig von Reservationen oder Sperrzeiten.

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