Velo gefunden – und nun?

Wie muss man vorgehen, wenn man ein herrenloses Velo findet? Soll man es zur Polizei bringen? Und darf man sein eigenes Velo zurück stehlen?

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, Ratgeber, 15.09.2022

Normalerweise kennt man die umgekehrte Situation. Plötzlich ist es weg, das Velo wurde gestohlen. Doch was muss man tun, wenn man ein besitzerloses Velo findet? Velojournal hat nachgeforscht.

Grundsätzlich gibt es kein Vorgehen nach Schema F. Die Stadtpolizei Zürich betont, dass es bei gefundenen Velos immer auch eine Ermessenssache ist. Es komme häufiger vor, als man denkt, dass Velos unabgeschlossen kurz zurückgelassen werden. Deshalb sind sie aber noch lange nicht besitzerlos.

Gefundene Fahrräder der Polizei melden?

In Zürich ziehen Mitarbeitende von «Entsorgung und Recycling» Velos, die mindestens dreissig Tage auf öffentlichem Grund nicht bewegt wurden, ein. Die Fahrräder werden registriert und für 90 Tage eingestellt. Werden der Polizei besitzerlose Velos gemeldet, die nicht einer Verlustanzeige zugeordnet werden können, landen sie automatisch im Register von Entsorgung und Recycling.

Die Polizei weist deswegen darauf hin, dass sie nicht jedes nicht abgeschlossene Velo einsammeln könne. Es wäre auch nicht angemessen, da die Arbeit quasi doppelt gemacht würde. Dasselbe gilt auch für an nicht optimalen Orten abgestellte Velos.

Bei offensichtlichen Fällen sieht es aber anders aus. Velos, die gepflegt und fahrtüchtig sind und alleine am Waldesrand liegen oder im Fluss deponiert wurden, müssen der Polizei gemeldet werden. Mitnehmen sollte man sie nicht. Denn wer ein Velo an sich bringt, das einem nicht gehört, begeht streng genommen selbst einen Diebstahl. 

Eigenes Velo nach Diebstahl zurück klauen? 

Ebenfalls die Polizei rufen muss man, wenn man plötzlich das eigene gestohlene Velo wiederfindet. Einfach zurück stehlen darf man es nicht. Allerdings muss man der Polizei beweisen können, dass es sich bei dem wiedergefundenen Velo um das eigene handelt.

Am einfachsten geht das, wenn man die bereits aufgegebene detaillierte Verlustanzeige zur Hand hat. In jedem Fall ist es immer hilfreich, die Rahmennummer zu kennen. Weiter hilft es, wenn das Fahrrad sehr spezifische Merkmale aufweist.

Ohne Rahmennummer und/oder weitere Details wird es schwierig, das Velo zuverlässig zu identifizieren. Dies ist auch einer der Hauptgründe, warum die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen so niedrig ist, heisst es bei der Stadtpolizei Zürich.

Wer sein eigenes Velo zurück klaut, ohne sich als Besitzerin oder Besitzer ausweisen zu können, begeht Diebstahl.

Und die Veloversicherung?

Taucht das verschwundene Velo plötzlich doch wieder auf, ist die Freude meist gross. Aber: Wurde der Verlust der Versicherung gemeldet und der Schaden bereits erstattet, hat das wiedergefundene Velo den Besitzer gewechselt.

Von der Versicherung ersetzte Velos gehören offiziell der Versicherung. Die ehemaligen Besitzerinnen haben zwar die Möglichkeit, es sich für die ausbezahlte Summe wieder zurückzukaufen. Aber einfach so behalten darf man das Fahrrad nicht.

Velo registrieren?

Es gibt Dienste wie «Velofinder» oder «Suisse Velo ID», bei denen man sein Fahrrad registrieren lassen kann. Dank der scanbaren Vignetten sollten Velos so schnell und einfach wieder zu ihren Besitzern zurückgeführt werden.

Auf den Plattformen lässt sich das eigene Velo vollständig erfassen. Im Fall eines Verlustes sind somit alle Informationen und Details schnell wieder zur Hand.

Auch die Stadtpolizei Zürich betont, dass die Rahmennummer und Fotos das A und O seien. Ohne genaue Angaben lassen sich gestohlene Velos meistens nicht mehr den rechtmässigen Besitzern zuordnen.