Velo-Abo und E-Bike-Leasing, was sind die Unterschiede?

Das Thema «Finanzierung» gewinnt im Velobereich an Bedeutung. Mit ein Grund sind die hochpreisigen E-Bikes. Wie aber unterscheiden sich Leasing und Abonnement genau? Velojournal erklärt die wichtigsten Punkte.

Dominic Redli

Dominic Redli, Autor (redli@cyclinfo.ch)
Ratgeber, 16.08.2023

Das Leasing von Autos ist eine seit Langem etablierte Art der Finanzierung. Während diese anfangs eher bei Firmenwagen beliebt war, leasen heute immer mehr Privatpersonen Autos.

Nicht zuletzt wegen des hohen Durchschnittspreises von Elektrovelos in der Schweiz rückt diese Form der Finanzierung auch hierzulande in den Fokus: «In nur einer Leasingrate sind sämtliche Kosten, die im Laufe des Leasings für den Unterhalt und für Versicherungsleistungen anfallen, inkludiert», preist der E-Bike-Hersteller Stromer das im vergangenen Dezember lancierte Leasing von E-Bikes im Internet an.

Die Leasinggesellschaft der Amag fungiert dabei als Partner, die mehr als 188’000 Auto-Leasingverträge im Portfolio führt und gerade eine Ausweitung des Geschäfts mit Elektrovelos prüft.

Ausser im Leasing werden Velos zunehmend auch im Abonnement angeboten. Die Gemeinsamkeit der beiden Angebote ist, dass der Konsument das Fahrrad dabei nicht erwirbt, sondern gegen eine monatliche Gebühr darüber frei verfügen kann. Was unterscheidet die zwei Formen?

Laufzeit

Leasingverträge laufen in der Regel länger als Abos. Üblich sind 48 Monate. Auch Verträge ab 6 Monaten finden sich im Angebot. Abos bieten mehr Flexibilität. Die Mindestlaufzeit beginnt bei einem Monat. Zudem sind Abos relativ kurzfristig kündbar.

Anzahlung

Im Gegensatz zum Abo ist beim Leasing in der Regel eine sogenannte «Sonderzahlung» oder Anzahlung fällig. Je höher diese gewählt wird, desto niedriger sind die monatlichen Leasingraten. Das gibt es in dieser Form beim Abo kaum.

Fixkosten

Beim Leasingvertrag fallen in der Regel neben der Monatsrate zusätzlich Kosten für Service und Verschleissteile sowie Versicherung an. Bei Abonnements sind alle Leistungen in der Gebühr integriert.

Fahrzeugwahl

Im Abonnement sind normalerweise ausschliesslich bestimmte Modelle in einer Spezifizierung erhältlich. Beim Leasing besteht hier hingegen mehr Wahlfreiheit. Einige Abo-Anbieter bieten dafür die Option, das Fahrzeug zu wechseln.

Restwertrisiko und Nachzahlungen

Bei Abo-Angeboten ist die Sache in der Regel klar: Nach Ende der Vertragsdauer wird das Fahrzeug retourniert und fertig. Beim Leasing wird der Restwert am Anfang des Leasingvertrags durch den Händler und die Leasinggesellschaft definiert. Der Restwert stellt den mutmasslichen Wert des Velos in der Zukunft (in drei oder vier Jahren) dar und bestimmt die Monatsrate mit. Diese bleibt über die Laufzeit gleich, das Risiko für allfällig abweichende Wertentwicklungen trägt der Händler. Allfällige Nachzahlungen (auch bei Abo-Angeboten) können fällig werden, wenn das E-Bike bei der Rückgabe Spuren aufweist, die über den normalen Gebrauch hinausreichen.

Rückgabe

Abo-Angebote gehören in die Kategorie Langzeitmiete. Am Ende werden die Fahrzeuge an den Vermieter retourniert. Etwas anders ist es beim Leasing. Das Recht oder die Pflicht, ein Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu übernehmen, existiert nicht. Sollte kundenseitig eine Übernahme gewünscht sein, setzt der Händler (er hat das Elektrovelo am Ende des Leasings von der Leasinggeberin zurückgekauft) als Eigentümer des Bikes einen Preis dafür fest. Dieser orientiert sich in der Regel am Markt. Bei «guten Kunden» kann es vorkommen, dass ein Händler den Restwert des Leasingvertrags als Kaufpreis festsetzt. 

Update: Die erste Fassung enthielt Ungenauigkeiten in Bezug auf Restwertrisiko und Nachzahlungen. Diese wurden am 21.08.23 korrigiert.