Das Gesetz verbietet auch beim Velofahren jegliche Aktivitäten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Apfel- oder Glace-Essen während der Fahrt sind also verboten und können eine Busse von 20 Franken nach sich ziehen.
Ausdrücklich erwähnt werden Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme. Bei Letzteren ist ans Musikhören und ans Bedienen des Handys zu denken, bei dem nicht nur der Blick und die Gedanken abschweifen, sondern auch der Lenker losgelassen wird.
Zusätzlich zur Ablenkung kommt beim Musikhören mit Kopfhörern dazu, dass das beim Velofahren so wichtige Hören beeinträchtigt wird. Die Suva hat errechnet, dass Velofahrende ohne Kopfhörer ein mit 50 km/h von hinten kommendes Fahrzeug auf 16 Meter Distanz wahrnehmen, mit Kopfhörern und Musik jedoch erst auf 3 Meter. Entsprechend schrumpft die Reaktionszeit von 2 auf 0,3 Sekunden.
Doch im Gegensatz zu vielen anderen Vergehen sieht die Bussenliste keine Strafe vor für das Musikhören beim Velofahren. Als Folge davon muss die Polizei Fehlbare verzeigen, statt sie vergleichsweise unkompliziert büssen zu können. Für die betroffenen Velofahrenden hat dies unangenehme finanzielle Folgen, denn zur effektiven Busse kommt dann noch eine Gebühr hinzu. Während des Velofahrens auf die genannten Tätigkeiten zu verzichten, lohnt sich also doppelt.
Haben Sie eine Frage?
Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik, Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne unter recht@velojournal.ch beantworten.