Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
20.02.2025
Wer Velo fährt, braucht weder Führerschein noch Fahrstunden. Dennoch ist es wichtig, die Schweizer Verkehrsregeln zu kennen. Unsere Übersicht hilft im Strassenverkehr.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
20.02.2025
Oft wird Velofahrenden unterstellt, sie würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten oder diese nicht kennen. Tatsächlich gibt es keine richtigen Fahrschulen für Radlerinnen und Radler, sondern lediglich die polizeiliche Verkehrsinstruktion an den Schweizer Schulen. Diese ist punktuell und findet während höchstens drei Jahren statt. Und falls eine Prüfung gemacht wird, hat diese keinen verbindlichen Charakter. In den Städten Zürich und Winterthur beispielsweise wird Ende Primarschule die Veloprüfung durchgeführt, im Rest des Kantons aber nicht. Für mehr Sicherheit im Verkehr erklärt Velojournal darum die wichtigsten Fahrregeln für Velofahrende.
Für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen gilt das Rechtsfahrgebot. Wenn nicht anders signalisiert, gilt dieses auch für Velowege und Radstreifen. Es darf auf einem Radstreifen nicht auf der linken Strassenseite gegen den Verkehr gefahren werden. Auf dem Trottoir zu fahren ist verboten, ausser für Kinder bis 12 Jahre oder wenn der Veloweg über das Trottoir führt. Auf dem Trottoir haben Personen zu Fuss immer Vortritt.
Hier geht es zum Artikel «Verkehrsflächen fürs Velo - Wo darf ich fahren».
Sobald die Richtung geändert werden soll, muss ein Handzeichen gegeben werden. Das gilt auch für das Abbiegen nach rechts. Beim Linksabbiegen ist es wichtig, ein deutliches Handzeichen zu geben und korrekt einzuspuren. In dem Moment, in dem das Handzeichen gegeben wird, haben Velofahrende Vortritt gegenüber von hinten kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
Ausnahme: sie befinden sich auf einem Radstreifen. Wenn der Radstreifen zum Abbiegen verlassen werden muss, hat der übrige Verkehr auf der Strasse Vortritt. Generell gilt, dass Rücksicht genommen werden muss auf die anderen Verkehrsteilnehmenden. In den Niederlanden und Dänemark oder im Profisport ist das Handzeichen für Anhalten (Linke Hand heben mit angewinkeltem Ellbogen) schon lange Usus. Auch in der Schweiz sieht man es immer häufiger. Muss plötzlich angehalten werden, hilft es, dieses Handzeichen zu geben, um auf sich aufmerksam zu machen.
Auf den Schweizer Strassen gilt, wenn nicht anders ausgeschildert oder markiert, der Rechtsvortritt. Velo- und Autofahrende sind bei den Vortrittsregeln gleichberechtigt. Velovorzugsrouten sind oft so markiert, dass Velofahrende gegenüber Autofahrenden Vortritt haben, damit sie zügig vorankommen.
Das kleine schwarze Schild mit dem gelben Velo bei Lichtsignalanlagen berechtigt Personen auf dem Velo zum Rechtsabbiegen bei Rot. Sie haben dabei aber keinen Vortritt gegenüber Zu-Fuss-Gehenden und dem Querverkehr. Bei Fussgängerstreifen, in Begegnungszonen oder auf gemeinsamen Flächen haben Personen zu Fuss immer Vortritt. Die Fahrweise ist anzupassen.
Mit dem Velo darf, wenn genügend Platz vorhanden ist, rechts an einer Autokolonne vorbeigefahren werden. Achtung bei Lastwagen (siehe Punkt Lastwagen weiter unten)! Sich im Zickzack durchzuschlängeln oder auf das Trottoir auszuweichen, ist verboten.
Sollen andere langsamere Velofahrende überholt werden, müssen diese immer links überholt werden. Wenn dafür der Radstreifen oder Veloweg verlassen werden und auf die Strasse geschwenkt werden muss, muss ein Handzeichen gegeben werden. Autos haben in diesem Fall Vortritt. Auch wenn man bei einem Lichtsignal überholen möchte, muss links an einer vorne losradelnden Personen vorbeigefahren werden.
Im Kreisverkehr soll in der Mitte der Fahrbahn gefahren werden. Dafür bereits vor dem Kreisel in die Mitte der Fahrspur einfädeln. Im Kreisel haben Fahrzeuge, die von Links kommen, Vortritt. Tut sich eine genügend grosse Lücke auf, um in den Kreisel zu fahren, zügig in die Mitte fahren. Immer genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen halten, sodass jederzeit gebremst werden kann. Im Kreisel soll nicht überholt werden. Auch keine Velofahrenden. Zum Verlassen des Kreisels deutliches Handzeichen geben.
Lastwagen können für Velofahrende besonders gefährlich werden, weil Chauffeure und Chauffeusen Velofahrende schlecht sehen können. Deshalb gilt: Vor Kreuzungen nie rechts an Lastwagen vorbeifahren. Bleiben Sie nie neben oder direkt vor einem Lastwagen stehen. Auch nicht, wenn ein Velostreifen vorhanden ist. Steht ein Lastwagen an der Kreuzung und man ist sich ganz sicher, dass man sich, bevor das Licht auf Grün springt, vor dem Lastwagen im Veloaufstellbereich befindet, kann man nacgh vorne fahren und sich mit dem Velo gut sichtbar vor dem Lastwagen aufstellen. Wenn möglich, Blickkontakt zur Person hinter dem Lenkrad suchen. Im Zweifelsfall immer hinter dem Lastwagen bleiben!
Bei Bussen gilt dasselbe wie bei Lastwagen. Hält der Bus an einer Bushaltestelle, darf man in gedrosseltem Tempo (Schrittgeschwindigkeit) überholen, sofern der Gegenverkehr nicht eingeschränkt wird. Sobald der Buschauffeur für die Weiterfahrt den Blinker einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. Es muss dem Bus Platz eingeräumt werden, sich zügig in den fliessenden Verkehr einzufädeln.
Velos können theoretisch überall abgestellt werden, solange sie andere Menschen nicht behindern. Das Abstellen von Velos auf dem Trottoir ist erlaubt, sofern 1,5 Meter Platz auf dem Trottoir neben dem Velo frei bleibt. Sind Veloabstellplätze vorhanden, müssen aber diese genutzt werden.
Velofahrende müssen ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. Für Elektrovelos sind die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten verbindlich. Insbesondere mit schnellen E-Bikes muss in Begegnungszonen und Tempo-30-Zonen darauf geachtet werden, nicht schneller als 20 beziehungsweise 30 km/h zu fahren.
Signale und Markierungen gelten auch für Velofahrende. Ist zum Beispiel ein blau ausgeschilderter Veloweg vorhanden, muss dieser benutzt werden. Bei einem Stopp-Schild müssen auch Velofahrende ganz zum Stehen kommen und Einbahnstrassen ohne Zusatztafel «Velo gestattet» dürfen auch von Velofahrenden nicht in entgegengesetzter Richtung befahren werden.
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