Wo darf man im Freien übernachten?
Einzelne Übernachtungen oberhalb der Baumgrenze sind in der Schweiz grundsätzlich nicht verboten. Unterhalb der Baumgrenze gelten kommunale Regelungen. Oft ist das Biwakieren (Übernachten ohne Zelt) weniger problematisch. Detaillierte Infos gibt
es zum Beispiel beim SAC.
So wurde getestet
- Pro Übernachtungssystem ein repräsentatives Produkt.
- Alle Produkte sind für eine Person und 3-Season-Anwendung (Frühling bis Herbst) konzipiert und wasserdicht.
- Es wurden Befestigungsmöglichkeiten in der Originalverpackung auf dem Gepäckträger, in Rahmen- und Satteltasche sowie am Rennlenker (42 cm) eines Gravelbikes und am geraden Lenker (61 cm) eines Tourenvelos überprüft.
- Dafür, wie auch für das Testliegen, wurden jeweils derselbe Schlafsack und die gleiche Matte (ebenfalls 3 Season) verwendet.