Von A bis Z

Wer sich mit dem Thema Elektrovelo beschäftigt, stösst auf eine Fülle von Fachausdrücken. Wenn Sie diese Begriffe kennen, behalten Sie den Überblick.

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Fabian Baumann und Marius Graber (Text), Celine Endras (Illustration)
08.05.2020

A – Anhänger

Kinder- und Transportanhänger sind in der Schweiz an langsamen und schnellen E-Bikes zugelassen. Das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf nicht überschritten werden.

B – Bremsen

Wegen des höheren Eigengewichts, der Tempi und der Steigungen, die mit dem E-Bike vermehrt gefahren werden, sind die Bremsen starker Beanspruchung ausgesetzt. Je kräftiger der Motor, desto stärkere Bremsen sind gefordert. Für sicheres Bremsen sind auch für das Elektro?velo ABS-Systeme erhältlich.

C – Chiptuning

Auch wenn es auf dem Markt verschiedene Tuning-Kits für E-Bikes gibt: Das Heraufsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist verboten. Bei modifizierten Elektrovelos erlischt die Herstellergarantie.

D – Diebstahlschutz

Mit einem massiven Ketten- oder Bügelschloss kann das E-Bike an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Zudem gibt es unterdessen GPS-Tracker: Damit bestehen gute Chancen, dass ein gestohlenes Velo wiedergefunden und der Dieb überführt wird.

E – Entfaltung

Die Entfaltung beschreibt, wie weit das Velo bei einer Kurbelumdrehung in den verschiedenen Gängen fährt. Ein guter Wert für einen Berggang beträgt um die 2,2 Meter, beim Schnellgang 7,5 Meter oder mehr.

F – Fahrkurs

Pro Velo und weitere Anbieter führen spezifische E-Bike-Fahrkurse durch.

G – Glocke

Glocken sind an Velos nicht mehr obligatorisch, doch noch immer sinnvoll. Bei schnellen E-Bikes sind anstelle einer Glocke auch Hupen zugelassen.

Veloglocke

H – Hinterradmotor

Der Hinterradmotor schafft Spitzenleistungen, sodass man spritzig und ruhig fährt. Nachteile hat er bei tiefen Geschwindigkeiten: Dann ?ist er nicht mehr effizient und entwickelt viel Wärme.

I – Integration

Komponenten wie Displays und Akku werden heute immer stärker in den Rahmen integriert. Das führt zu einer aufgeräumten Optik, macht die E-Bikes aber nicht per se besser.

J – Jugendliche

Jugendliche dürfen ab dem 14. Altersjahr ein E-Bike fahren. Bis zum 16. Altersjahr müssen sie aber unabhängig von der Kategorie die Töffliprüfung absolvieren.

K – Kraft

Die Kraft wird oft mit dem Drehmoment des Motors angegeben. Die Herstellerangaben sind mit Vorsicht zu geniessen: Es gibt keine einheitliche Messmethode. Zudem hängt das Drehmoment beim Hinterrad auch von der Übersetzung ab.

L – Licht

Mittlerweile gibt es Scheinwerfer mit zuschaltbarem Fern- und ?Abblendlicht. Wichtig: Scheinwerfer so ausrichten, dass der entgegenkommende Verkehr nicht geblendet wird.

Fahrradscheinwerfer

M – Mittelmotor

Der Mittelmotor ist die beliebteste Variante, da er von der Fahrradschaltung profitiert und daher immer im optimalen Drehzahlenbereich arbeitet. Er bewährt sich bei langen Aufstiegen und grossen Lasten.

N – Nennleistung

Die meisten Elektrovelos haben einen Motor mit einer Nennleistung von 250 Watt. Die Motoren können aber über eine gewisse Zeitdauer Spitzenleistungen abgeben, die deutlich über der Nennleistung liegen.

O – Obligatorisch

Radwege (wenn signalisiert) müssen sowohl mit langsamen als auch mit schnellen Elektrovelos benutzt werden.

P – Passagier

Kinder dürfen auf einem Kindersitz oder im Anhänger mitfahren. Erwachsene können auf einem Elektrotandem zusammen pedalieren.

Q – Qualität

Hochwertige Elektrovelos halten länger und lassen sich später auch als Occasion weiterverkaufen.

R – Reichweite

Die Reichweite sagt aus, wie weit man mit einer Akkuladung kommt. Das hängt von der Kapazität des Akkus ab, jedoch auch von Motor, Unterstützungsstufe, Fahrergewicht, Tretkraft, Reifendruck, Steigungen, Wind und Temperatur.

S – Schaltung

Beim E-Bike reichen in der Regel weniger Gänge aus als beim normalen Velo. (Stufenlose) Automatikschaltungen sind zudem auf dem Vormarsch.

T – Tempo

«Langsame» E-Bikes sind im Gesetz als Leicht-Motorfahrräder klassifiziert und dürfen einen Motor ?mit einer maximalen Nennleistung von 500 Watt haben und bis 25 km/h unterstützen. «Schnelle» E-Bikes werden als Motorfahrräder eingestuft. Motoren bis 1000 Watt Nennleistung sind erlaubt, sie dürfen bis Tempo 45 km/h unterstützen. Bei der schnellen Klasse sind ein Nummernschild, Helm und Rückspiegel obligatorisch.

Velohelm

U – Umrüsten

Es gibt Umrüstkits, mit deren Hilfe sich ein normales Velo in ein E-Bike verwandeln lässt. Eine gute Prüfung des Velos vor dem Umbau beim Fachmann ist unerlässlich.

V – Versicherung

Gegen Diebstahl lassen sich E-Bikes meist über den Hausrat versichern. Eine Überprüfung der Deckung lohnt sich. Zudem gibt es spezielle Versicherungsangebote inklusive Kasko und Heimbringservice.

W – Wattstunden

Die Wattstunden (Wh) geben an, wie viel Energie im Akku gespeichert wird. Je mehr Wh, desto länger und weiter kann mit einem Elektrovelo gefahren werden. Die Wh sagen nichts über die Unterstützungsstärke des Motors aus.

X – Xtrasaft

Mehrere Elektrovelohersteller bieten die Möglichkeit an, die Reichweite mit einem zusätzlichen Akku zu verdoppeln.

Y – Yamaha

Die (Mittel-)Motoren von Bosch, Brose, Shimano, Panasonic ?und Yamaha dominieren derzeit ?den E-Bike-Markt, wobei Bosch in der Schweiz der Primus ist.

Z – Zuladung

E-Cargobikes sind praktisch. ?Das Gewicht eines E-Lastenvelos inklusive Fahrerin und Zuladung darf aber 200 Kilo nicht überschreiten.

Fahrradanhänger