Rechts vorbeifahren ja, aber nicht immer!

Wann dürfen Velofahrende Autos oder stehende Kolonnen rechts überholen? Der Velo-Experte klärt auf.

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 13.07.2022

Das Gesetz erlaubt es Velofahrenden, an Kolonnen rechts vorzufahren (Art. 42 Abs. 3 VRV). Das ist vor Verzweigungen praktisch.

Doch genau dort gilt eine Ausnahme: Fahrzeuge, die im Begriff sind, rechts abzubiegen, dürfen nicht rechts überholt werden. Die generellen Vorschriften zum Überholen gehen dem besonderen Recht der Velofahrenden vor.

Das Bundesamt für Strassen geht davon aus, dass dies sogar dann gilt, wenn ein Radstreifen aufgemalt ist.

Das Bundesgericht hatte im Jahr 2017 einen tragischen Unfall zu beurteilen, bei dem ein Lastwagenchauffeur beim Rechtsabbiegen einen Velofahrenden tödlich verletzt hatte. Das Gericht attestierte dem Chauffeur, er habe nicht erwarten müssen, dass der Velofahrer trotz eingeschalteten Blinkers rechts überholen würde, und sprach ihn frei.

Nach Art. 35 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss, wer überholt, «auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen».

Nicht geklärt wurde, wie nahe an den rechten Strassenrand ein Fahrzeug vor dem Rechtsabbiegen fahren muss, wie es Art. 36 SVG verlangt. Auch nicht, ob das Überholverbot für Velofahrende auch auf einem Radstreifen gilt.

Der Veloanwalt Sébastien Voegeli hält das Urteil für wichtig – und beunruhigend. Denn viele Velofahrende sind sich nicht bewusst, dass sie nicht in jedem Fall Vortritt haben, wenn sie vor Verzweigungen rechts an rollenden Kolonnen vorbeifahren.

Es empfiehlt sich, vorsichtig und vorausschauend zu fahren und blinkende Fahrzeuge nur dann zu überholen, wenn klar ist, dass diese warten.

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Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik bei Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne unter recht@velojournal.ch beantworten.