Neue Regeln

Seit dem 1. Januar gelten für Velofahrende einige neue Regeln. Wo dies signalisiert ist, können sie neu auch bei Rot rechts abbiegen. Und in Tempo-30-Zonen darf auf Velorouten der Rechtsvortritt aufgehoben werden.

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Szene, 04.02.2021

Rotlichter bremsen rechts abbiegende Velofahrende an vielen Orten unnötig. Pro Velo setzte sich darum vor zehn Jahren beim Bund dafür ein, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Die Stadt Basel testete daraufhin die Regel während dreier Jahre. Das Fazit war äusserst positiv: An den zwölf Pilotstandorten ereignete sich kein einziger Unfall. Die Massnahme führte gar zu einer Reduktion von Konflikten zwischen Motorfahrzeugen und Velos.

Seit dem 1. Januar können Kantone und Städte nun Rotlichter mit einer Zusatztafel – einem gelben Velo auf schwarzem Grund – versehen. Das Rotlicht erhält in diesem Fall die Bedeutung von «Kein Vortritt»; Fussgängerinnen und der Querverkehr dürfen nicht behindert werden. Zürich und Lausanne haben die Regel bereits eingeführt, Bern will im Februar nachziehen.

Nicht nur zufriedene Gesichter

Bei aller Euphorie seitens der Velolobby gibt es auch kritische Stimmen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) hat schärfere Bedingungen gefordert als die des Bundes. Skeptisch ist auch Fussverkehr Schweiz. Für die Organisation werden neue Konflikte geschaffen, weil Personen zu Fuss bei Grün nicht mit querenden Fahrrädern rechnen. Pro Velo ist sich bewusst, dass das neue Recht für die Radfahrenden auch Verpflichtung bedeutet. Der Verband hofft und vertraut darauf, dass die Velofahrenden verantwortungsvoll damit umgehen werden.

Die Mini-Velostrasse

Österreich oder Deutschland kennen die «Fahrradstrasse» als ein Regime, gemäss dem Velofahrende unter sich sind oder zumindest gegenüber dem übrigen Verkehr den Vortritt haben; sie dürfen auch nebeneinander fahren. In der Schweiz wurde die Velostrasse vor einigen Jahren getestet. Der Versuch brachte aus Sicht des Unfallgeschehens weder Vor- noch Nachteile. Darum wollte der Bund auf eine definitive Einführung verzichten. Pro Velo monierte, dass die Velostrasse durchaus Komfort und Beschleunigung bringe. Erst der Druck der Städte brachte beim Bund einen Sinneswandel.
Die neu geltende Regelung reduziert sich nun auf eine Strasse innerhalb einer Tempo-30-Zone, auf welcher der Rechtsvortritt aufgehoben ist. Für Pro Velo ist klar: Die neue Bestimmung geht in die richtige Richtung, kann aber erst der Anfang sein.

Alle neuen Regeln finden sich auf der Website von Pro Velo Schweiz: www.pro-velo.ch