Die neuen Regeln
Gemäss Verordnung des Bundesamts für Strassen (Astra) müssen ab dem 1. April sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h) als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Das Astra will damit die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und Unfälle vermeiden helfen. E-Bike-Fahrende, die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag erwischt werden, müssen eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen.