Neue Regeln für E-Bikes – braucht es die?

Am Tag müssen E-Bikes mit Licht ausgestattet sein, schnelle Modelle benötigen bald einen Tacho. Das führt zu Kontroversen und zeigt, wie sich der Mobilitätsfokus vom klassischen Velo hin zum Zweirad bewegt.

Pete Mijnssen ist Chefredaktor des Velojournals.

Pete Mijnssen, Chefredaktor (pete.mijnssen@velojournal.ch)
Schwerpunkt, 31.03.2022

Die neuen Regeln

Gemäss Verordnung des Bundesamts für Strassen (Astra) müssen ab dem 1. April sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h) als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Das Astra will damit die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und Unfälle vermeiden helfen. E-Bike-Fahrende, die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag erwischt werden, müssen eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen.

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