Für Kinder gilt kein Mindestalter, ab dem sie auf Nebenstrassen und Wegen alleine Velofahren dürfen. Für das Fahren auf Hauptstrassen müssen sie jedoch mindestens 6 Jahre alt sein oder von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden. Grundsätzlich gilt, dass sie das Velo und die Verkehrsregeln im Griff haben müssen.
Wie sieht es jedoch mit dem Fahren von Elektrovelos aus, die es vermehrt auch in Kindergrössen zu kaufen gibt oder die – etwa in Tourismusorten – ausgeliehen werden können?
Elektrovelos fallen in die Kategorie der Motorfahrräder. Sie dürfen ab 14 Jahren gefahren werden und erfordern einen Mofaausweis. Für das Fahren von langsamen Elektrovelos (bis 25 km/h) ist er lediglich bis zum 16. Geburtstag Voraussetzung, für die schnellen Elektrovelos müssen Personen jeden Alters einen besitzen.
Unter den derzeitigen Bestimmungen bleibt einer Familie mit unter 14-jährigen Kindern ein gemeinsamer Ausflug mit E-Bikes also versagt. Das Bundesparlament hat aber schon vor drei Jahren einem politischen Vorstoss zugestimmt, der diese Bestimmungen lockern will.
Der Bund stellt nun in Aussicht, dass das Fahren mit langsamen Elektrovelos schon ab 12 Jahren möglich sein soll, sofern das Kind von einer erwachsenen Person begleitet wird. Mit Blick auf die Langsamkeit der politischen Mühlen dürfte die neue Bestimmung aber frühestens Mitte nächsten Jahres in Kraft treten.
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Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik, Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne unter recht@velojournal.ch beantworten.