Elektrowelle auf dem Radweg

E-Bike, Tretroller, Stehroller, Elektrotrottinette, E-Scooter: (Klein-)Fahrzeuge, bevölkern zunehmend die Strassen.

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 03.02.2022

Welches Fahrzeug auf welchen Flächen fahren darf oder muss, entscheidet seine Kategorisierung. Vereinfacht gesagt, gilt alles, was gar nicht oder nur schwach motorisiert  ist, als Velo und muss auf Radstreifen und  -wegen fahren. Dazu gehören Elektrotrottinetts, langsame Elektrovelos und auch Elektromofas ohne Pedale – sogar wenn sie zweiplätzig sind!

Dort, wo Velos auf Gehflächen mit dem Zusatzschild «Velos gestattet» zugelassen sind, dürfen sie ebenfalls fahren. Auf Trottoirs ohne Zusatzschild haben Elektrotrottinette und Co. jedoch nichts verloren. 

Erlaubt der Motor mehr als 20 km/h (oder 25 km/h mit Tretunterstützung), dann fällt das Fahrzeug in die Mofa-Kategorie. Für diese sind Gehflächen auch mit der Tafel «Velo gestattet» tabu, Velostreifen und Radwege aber obligatorisch. Für die Mofas gibt es ein eigenes Symbol, das häufig in dreiteiligen Fahrverboten zu sehen ist.

Wo Velorouten durch solche Fahrverbote führen, bleiben schnelle E-Bikes mit gelber Nummer ärgerlicherweise hängen, «langsame» Elektrovelos hingegen nicht. Der Bundesrat will nun für die schnellen Elektrovelos ein eigenes Symbol und damit mehr Freiheiten schaffen. Bis dahin muss mit einer Busse rechnen, wer auf dem schnellen E-Bike mit eingeschaltetem Motor durchfährt.

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Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik, Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne unter recht@velojournal.ch beantworten.