Das Verkehrshindernis

Während der Critical Mass fahren viele Velofahrende nebeneinander auf der Strasse. Ist das überhaupt erlaubt?

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 17.09.2021

Es gibt Fälle, in denen Velofahrende zu zweit nebeneinander fahren dürfen: in geschlossenem Verband von mehr als zehn Velos, bei dichtem Veloverkehr, auf Radwegen, auf signalisierten Radwanderwegen auf Nebenstrassen sowie in Begegnungszonen. So weit, so gut – wäre da nicht die gesetzliche Einschränkung, dass die Velofahrenden dabei den übrigen Verkehr nicht behindern dürfen.

Das Bundesgericht legt den Begriff der Behinderung recht eng aus, weil es insbesondere im dichten Stadtverkehr gar nicht möglich ist, andere Verkehrsteilnehmende gar nicht zu behindern. Darum liegt erst dann eine Behinderung vor, wenn andere ihre Fahrweise brüsk ändern müssen. Das heisst: Erst wenn andere Fahrzeuge nicht mehr kreuzen oder überholen können, muss hintereinandergefahren werden.

Dasselbe gilt auch bei einer Critical Mass: Weil hier dichter Veloverkehr herrscht, darf zu zweit nebeneinander gefahren werden. Dem Gegenverkehr und überholenden Fahrzeugen muss aber genügend Platz gelassen werden. Keine Vorrechte gibt es an Kreuzungen: Rotlichter, Stoppsignale, Rechtsvortritt und «Kein Vortritt» sind von jeder und jedem Einzelnen zu beachten. Einfach im Pulk durchzufahren, ginge also eigentlich nicht. Dies wäre anders bei einem bewilligten Demons­trationszug – doch genau dies will die Critical Mass ja nicht sein.

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