Mehr als die Hälfte aller Velounfälle sind Alleinunfälle. Die Unfallstatistik besagt, dass im Winter rund jeder zehnte schwere Alleinunfall auf Eis oder Schnee geschieht.
Müssen Velofahrende glatte Strassen akzeptieren, oder liegt da ein Fehler der Behörden vor? Das Bundesgericht hat sich schon häufig mit dieser Frage befasst und sie mit «Jein» beantwortet.
Eigenverantwortung beachten
Je wichtiger eine Strasse ist und je stärker sie befahren wird, desto eher muss sie geräumt und gesalzen werden. Allerdings kann von einer Stadt nicht erwartet werden, dass sie alle Strassen gleichzeitig unterhält, umso weniger, je grösser das Strassennetz ist.
Die Rechtsprechung macht zudem deutlich, dass auch die Velofahrenden nicht von der Einhaltung gewisser Vorsichtsmassnahmen entbunden sind. Nehmen sie diese Eigenverantwortung nicht wahr, so droht ihnen eine Strafe wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs».
Es drohen hohe Bussen
Da dieses Vergehen nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgelistet ist, muss die Strafe gerichtlich festgelegt werden. Busse und Gebühr können dann schon mehrere hundert Franken ausmachen.
Aber nicht jedes Nichtbeherrschen führt zu einer Strafe. Das Gericht kann auch davon absehen, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind oder das Unfallopfer durch die Unfallfolgen genug bestraft ist.
Sich also nach einem Sturz bei der Polizei zu melden, kann kontraproduktiv sein. Andererseits kann es sich lohnen, eine verhängte Busse anzufechten.
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Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik, Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne beantworten unter: recht@velojournal.ch